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Nein, Verträge sind in Deutschland grundsätzlich einzuhalten. Nur wenn der Gesetzgeber ausnahmsweise ein Recht zur Rückabwicklung gibt ist das anders. Für private Endverbraucher sind Widerrufsrechte als Hauptfallgruppen geregelt im Fernabsatz, bei Haustürgeschäften und Verbraucherkreditgeschäften (zusätzlich gibt es noch ein paar "Exoten" wie Timesharing usw.) Dort kann man -als Verbraucher- innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht widerrufen.


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