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Und genau das ist falsch!

Unter Kaufleuten gibt es weder ein 14 tg Rücktrittsrecht noch den Zwang der Buttonlösung.

Es gab allerdings Gerichte die einem Verbraucher der sich auf einer Gewerbeseite angemeldet hatte und diese Seite keinen Gewerbenachweis verlangt hatte im NACHHINEIN deswegen zugestanden daß der Rücktritt innerhalb der 14 Tage anzuerkennen sei.


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