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Rüschtig... wenn ein Unternehmer Forderungen hat, von denen er ausgeht, dass sie zu Recht bestehen, dann hat er keine Probleme damit, über das Mahnverfahren den Zahlungseinzug einzuläuten. Natürlich wird er im Interesse der Kundenzufriedenheit zunächst vorsichtig und ein wenig später deutlich mahnen. Aber dann folgen den Worten auch Taten und nicht nur weitere noch zahlnlosere Drohgebärden


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