Auf Thema antworten

Das Urteil aus 2010 beschäftigt sich aber nicht mit einem Angebot im B2B-Bereich.

Über diese Art der Fallenstellung müssen sich Gerichte erst noch näher befassen, um Rechtssicherheit zu erzeugen. Dabei ist auch hier wieder in jedem Einzelfall erneut die Sachlage zu klären.

Ich lese da was von der Abwehr eines angedrohten Schufaeintrag und der ursächlichen Anmeldung einer minderjährigen Tochter: http://www.justiz.sachsen.de/lentschweb/documents/118_C_10105_09.pdf. Außerdem ist das kein Urteil sondern ein Beschluss des AG, mit dem die Sache dann erledigt war.


Zurück
Oben