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Ich habe mich bei einem Anwalt informiert, dieser sagte mir, dass man als Gewerbetreibender nicht auf das Widerrufsrecht zurückgreifen kann. Jedoch handelt es sich in diesem Fall um eine offensichtliche Täuschung nach § 123 BGB. Dazu könnt ihr ein Musterschreiben von :

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129898711801422/link618091A.html

nutzen.

hier wählt ihr: "Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Volljährigen"

Viel Glück!


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