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Hallo! Jetzt habe auch ich meine erste Zahlungserinnerung bekommen, nachdem mein schriftlicher Einspruch erwartungsgemäß abglehnt wurde. Ich habe mich inzwischen an die Juristen meiner Handwerkskammer gewandt, die in Ihrem Ratschlag leider unterschiedlicher Meinung sind. Einer meinte, da ich als Kleinunternehmerin den Vertrag abgeschlossen hätte, hätte ich im Gegensatz zu normalen Verbrauchern, denen ja juristisch gerade der Rücken gestärkt worden sei, eine größere Sorgfaltspflicht, was meine Chancen vor Gericht schmälern würden. Ein anderer war der Meinung, ich solle es drauf ankommen lassen. Ich weiß noch nicht, was ich tun soll. Erstmal schöne Ostern an Alle! Lilli


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