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Die weisen auf ihrer Seite ja selbst drauf hin. Die Anmeldung mit Angabe eines Firmennamens lässt eben nicht den Rückschluss zu, dass das "in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit" geschieht.

Gibt´s ein BGH-Urteil zu:

http://lexetius.com/2009,3380


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