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Hallo! Vielen Dank für die schnelle Antwort! Leider habe ich mich nicht als Privatperson angemeldet, sonst hätte ich das 14-tägige Widerspruchsrecht. Ich betreibe nebenberuflich ein kunsthandwerkliches Kleinunternehmen und damit habe ich mich angemeldet. Leider ist es wohl eine wirkliche Gesetzteslücke, dass sogenannte B2B-Geschäfte keinem Widerspruchsrecht unterliegen. Danke trotzdem für den Rat, ich muss wohl zum Anwalt gehen. Viele Grüße! Lilli


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