Urteil zu Alterskontrollsystem zum Download bei netlaw.de

*LOL* Wieder ein Beweis, dass Gerichte keine Ahnung vom Internet haben.

Ich halte es eher hiermit:
[zitat]
Hinweise für Eltern: Wir sind persönlich nicht der Auffassung, daß von der Betrachtung erotischer und pornografischer Abbildungen eine Gefahr für Kinder und Jugendliche ausgeht. Dies belegen auch viele wissenschaftliche Untersuchungen aus Ländern, in denen der Umgang mit Pornografie wesentlich weniger restriktiv gehandhabt wird als in Deutschland. - Allerdings ist die Konfrontation mit Pornografie im Internet für kleinere Kinder sicherlich auch nicht förderlich, denn es handelt sich nicht um kindgerecht gestaltete Seiten.

Wenn Ihr Kind heranwächst und sich irgendwann bewußt auf die Suche nach pornografischen Abbildungen im Internet begibt, dann werden Sie Ihr Kind nicht davon nicht abhalten können. Auf jedem Schulhof werden massenhaft einschlägige Internetadressen getauscht, auf denen Pornografie den Usern ohne jegliche Einschränkung zugänglich gemacht wird. Das Internet ist und bleibt eben ein weltweites Medium, in dem nur in sehr geringen Bereichen deutsches Recht zur Anwendung kommt.

Bitte nutzen Sie Ihre Chance, erziehen Sie Ihr Kind im Umgang mit Sexualität offen und frei. Es liegt an Ihnen, welche moralischen Werte Sie Ihrem Kind mit auf den Lebensweg geben. Wenn bei Ihrem Kind Fragen aufkommen, weil es z.B. auf pornografische Internetseiten gestoßen ist, dann reden Sie mit Ihrem Kind darüber. Verbote nutzen wenig, reden hilft!

Kinder erleiden keinen geistigen Schaden, sie werden auch nicht in der Entwicklung ihrer Sexualität beeinträchtigt oder werden gar zu Triebtätern, nur weil sie einmal ein pornografisches Bild zu sehen bekommen. Ganz im Gegenteil, Kriminal-Statistiken zeigen ganz eindeutig, daß Sexualdelikte überwiegend von Personen begangen werden, denen in ihrer Kindheit eingeimpft wurde, daß Sex etwas schmutziges ist und die für das Erwachen ihrer Sexualität betraft wurden.

Solange Ihr Kind noch kleiner ist, sollten Sie den Gang ins Internet mit ihm gemeinsam gestalten. Es gibt viele kindgerechte und sehr informative Internetangebote.[/zitat]
 
Normalerweise sollte ein solcher Text als Zitat gekennzeichnet sein, in diesem Fall hat der obige Autor wohl
davon abgesehen, weil der Link bzw die Quellenangabe eh den Nutzungsregeln
zum Opfer fallen würden. Ein simpler Hinweis , daß es sich um ein Zitat handelt sollte dennoch erfolgen,
um den Betreiber dieses Forums nicht eventuell in Schwierigkeiten zu bringen. (Copyrightverletzung)

j.

PS: Die Quelle läßt sich mühelos per Google finden
 
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