Reinhard
Foren-Poet
SMS-Werbung ist grundsätzlich nur mit Einverständnis des Empfängers erlaubt.
Das Urteil unter:
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/lg/7409
Gruss
Reinhard
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http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/lg/7409
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Reinhard