TSCoreNinja
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Interessantes Urteil im Heise Newsticker:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/65107
Aus meiner Sicht ist das Urteil sehr zu begruessen, da hier die Verlagerung des Risikos auf Unbekannte/nach Panama erheblich erschwert wird.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/65107
Gilt dies dann nicht eigentlich auch fuer modifizierte Autodialer ala Teleflate? Naja, das Thema hat sich ja eh inzwischen weitgehend erledigt.Urteil: Partnerprogramm-Betreiber haftet für seine Affiliates
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 31 O 8/05) vom 6. Oktober 2005 haftet der Anbieter eines Partnerprogramms auch ohne eigene Kenntnis für Rechtsverstöße eines Affiliates. Im konkreten Fall hatte dieser in den HMTL-Metatags seiner Website, auf der für den Partnerprogrammbetreiber geworben wurde, geschützte Kennzeichen eines Mitbewerbers verwandt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrecht, für den auch der Beworbene einzustehen habe.
Aus meiner Sicht ist das Urteil sehr zu begruessen, da hier die Verlagerung des Risikos auf Unbekannte/nach Panama erheblich erschwert wird.