Captain Picard
Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/101552
Das Opfer eines Phishing-Angriffs hat gegenüber dem als Geldwäscher
agierenden Mittelsmann einen Schadensersatzanspruch in Höhe des
überwiesenen Geldbetrags. Dies entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom
5. Dezember 2007 (Az. 9 S 195/07) und hob damit ein Urteil das AG Köln als
Vorinstanz auf.