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http://www.heise.de/newsticker/Urte...kostenlos-umgetauscht-werden--/meldung/106631
Einer aktuellen Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) zufolge dürfen Verkäufer keine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn ein Verbraucher ein defektes Gerät umtauscht. Die Richter stützen sich bei dem am 17. April 2008 verkündeten Urteil (AZ C-404/06 ) auf die EU-Richtlinie 1999/44/EG zum Verbrauchsgüterkauf. Sie schreibt vor, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands unentgeltlich erfolgen müsse.