Viele Firmen verbieten die Veröffentlichung ihrer Mails durch einen sogenannten Disclaimer, einen scheinbar juristischen Warntext, der jeder ihrer Nachrichten anhängt. Doch ein solches generelles Verbot ist Unfug und hat keine rechtliche Wirkung. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken noch einmal klargestellt.
http://www.computerbetrug.de/2013/1...isclaimer-duerfen-veroeffentlicht-werden-7944
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