Na Prosit, da kann man ja in Zukunft jeden Spam Anruf als Meinungsumfrage deklarieren.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83627
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Da eine repräsentative Forschung nur durch Telefonanrufe möglich sei, dürfen Marktforschungsunternehmen Bürger auch ohne deren vorherige Einwilligung zu Hause anrufen. Dies hat jüngst das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 32 C 1115/06-22). Anschlussinhaber würden bei solchen Erstanrufen nur gering belästigt. Die Erhebung von Telefonnummern zur anschließenden Kontaktaufnahme ist auch ohne vorherige Einwilligung nach Paragraph 28 Absatz 1 Nr. 2 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig.