Laut http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agoldenburg111203.htm gibt es wieder einmal ein interessantes Urteil.
Das Aktenzeichen lautet E1 C 1096/03 (XX).
Hoffentlich setzt sich dieser Trend so fort.
Das Aktenzeichen lautet E1 C 1096/03 (XX).
Hoffentlich setzt sich dieser Trend so fort.