Im Kampf gegen das illegale Filesharing darf die Film- und Musikindustrie künftig direkt bei den Providern Nutzerdaten einholen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Allerdings steht die Auskunft unter Richtervorbehalt. Gleichzeitig werden die Abmahngebühren begrenzt - auf 100 Euro bei einfachen Delikten.
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