Servus!
Scheine ja in ein Wespen-Nest gestochen zu haben, bei den vielen aggressiven Antworten.
Warum es sich nicht um unerlaubte Rechtsberatung handelt, mag ich Dir eigentlich nicht erklären
Mögen oder nicht können?
Interessant finde ich auch die Ansicht, dass plötzlich geltendes Recht nicht mehr gelten soll:
Es gibt gewichtige Zweifel, ob das Verbot altruistischer Beratung mit EMRK vereinbar ist. Beim EuGH sind da Beschwerden anhängig.
Können das dann auch die Dialer-Betreiber geltend machen, dass die dt. Regeln evtl. gegen EU-Regeln verstossen, weil die doch im Ausland nicht geltend?
Im übrigen ist die Diskussion teilweise ähnlich absurd, wie wenn ich den Verfasser eines juristischen Lehrbuches fragen, ob seine Beispielsfälle und rechtlichen Darstellungen Rechtsberatung im Einzelfall sind.
Was daran absurd, verstehe ich nicht. Bislang konnte mir ja keiner eine klare Antwort geben.
Vielleicht solltest Du beispielsweise auch mal hier nachfragen, ob das Rechtsberatung ist: ttp://www.recht.de/index.php3?menue=Foren
..und poste doch bitte dann hier die Antwort, falls es eine gibt!
Was ist das denn für eine Argumentation? Nur weil evtl. auch woanders gegen geltendes Recht verstoßen wird, wird daraus mein eigenes Handeln rechtmäßig?
Was für ne Logik ist das denn? Wenn man das auf die Dialer überträgen würde....
Das habe ich gerade hoch peinlich vermieden. Ich übernehme nicht die Besorgung fremder Angelegenheiten. Ich verweise auf eigene Erfahrungen, die ich niedergeschrieben habe. Dabei geht und ging es immer um meinen Fall. Die daraus zu ziehenenden Verallgemeinerungen habe ich gemacht. Die Übetragung auf einen anderen Fall muss der Betroffene selber machen. Verlangt er mehr, bekommt er den Rat sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Der kann dann übrigens mit mir dann auch weitergehend diskutieren, weil er die Rechtsberatung übernommen hat.
Das verstehe ich nicht. Du schilderst hier doch nicht nur deine Erfahrungen, sondern gibst doch auch Ratschläge wie er konkret vorgehen sollte.
Unter
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3440
schreibst Du
"Dort vor allem der Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt (...)"
und
"Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht."
Der Unterschied ist der, dass immer wenn ein konkreter praktischer Fall dahintersteht, es grundsätzlich unzulässige Rechtsberatung ist. Abstrakte theoretische Ausführungen wie in Lehrbüchern (wurde mir in der Form gesagt.
Joachim (ohne Nachname, damit ich nicht wieder gegen die NUB verstoße)