Ungebetene Telefonwerbung ist trotz AGB-Zustimmung rechtswidrig

Captain Picard

Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/78454
Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung sind laut Wettbewerbsrecht unzulässig. Das Verbot gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm auch dann, wenn der Kunde durch Abnicken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) solchen Anrufen zugestimmt hat (Az. 4 U 78/06). Auch eine AGB-Klausel, wonach Adressen und Telefonnummern an Drittanbieter weitergegeben werden dürfen, ist null und nichtig.
Schlechte Aussichten für cold calls...
http://www.dialerschutz.de/kostenfallen-werbeanrufe.php
 
Verbraucherschützer fordern schärfere Sanktionen gegen Telefon-Spammer

http://www.heise.de/newsticker/meldung/80288
Pro Jahr gehen allein bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
rund 12.000 Beschwerden über unerwünschte Telefonwerbung zu Glücksspielen,
vermeintlichen Urlaubsschnäppchen oder billigen Handys (mit teuren
Laufzeitverträgen) ein – und das, obwohl unaufgeforderte Telefonwerbung (so
genannte "Cold Calls") nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) seit Jahren verboten ist.
 
Zurück
Oben