Und noch ein weiteres positives Urteil...

A

Anonymous

Die für Verbraucher erfreuliche Serie setzt sich fort. Hoffentlich bleibt es dabei.

05.09.2003
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggelsenkirchen190803.htm
Neu eingestellt:

Urteil des AG Gelsenkirchen v. 19.08.2003 - Az.: 14 C 38/03

1. Es obliegt dem Netz-Betreiber konkret darzulegen und nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich in Anspruch genommen hat.

2. Eine allgemeine Darstellung, was alles mittels einer Mehrwertdienste-Nummer abrechenbar ist, reicht hierfür nicht aus. Auch ein allgemeiner Beweisantritt mittels Sachverständigengutachten ist unzulässig, da er derartig pauschal ist, dass ein entsprechendes Nachgehen nur zu einer Ausforschung führen würde.
 
@"Firmenleitung"

Auf der beliebten "Konkurrenzseite" dialerundrecht.de gibt es die ebenso beliebte Seite http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm - lässt sich Vergleichbares hier nicht ebenfalls einrichten? Manche Postings würden entfallen, eine Übersicht für Interessierte ginge schneller (als alle Threads wieder durchzuforsten - "da hab' ich doch neulich was gelesen ...") und die Pflege hält sich in Grenzen.

@"Gast"

Danke trotzdem - ist ja auch wirklich ein "gutes Urteil".

KatzenHai
(der vorgestern knapp 1200 Postings durchforstet hat ... :o
 
KatzenHai schrieb:
@"Firmenleitung"
lässt sich Vergleichbares hier nicht ebenfalls einrichten? Manche Postings würden entfallen, eine Übersicht für Interessierte ginge schneller (als alle Threads wieder durchzuforsten - "da hab' ich doch neulich was gelesen ...") und die Pflege hält sich in Grenzen.

So schön das wäre, ich glaube , daß du keine Vorstellung davon davon hast was das für eine Aufwand bedeutet.
Alle Mitarbeiter vom Admin bis zu den Mods sind ehrenamtlich in ihrer Freizeit tätig und
haben auch noch ein ein "anderes" Leben :wink:
Du kannst aber gerne deine Vorstellungen und Vorschläge hier posten, die wir dann nach Prüfung ins http://forum.computerbetrug.de/viewforum.php?f=29
setzen können.
tf
 
@ KatzenHai

RA Dr. Martin Bahr führt die Sammlung von RA Jan Weber fort. Eine zweite Sammlung nimmt nur Speicherplatz.

Richtig ist, dass Heiko vielleicht irgendwo einen Link aufnimmt mit dem Hinweis zur Urteilssammlung, wenn er nicht schon irgendwo ist.

Im übrigen, die Arbeitsteilung klappt gut. AG Wedding war ne halbe Stunde nachdem ich die Mail nach Hamburg geschickt hatte oneline.´

Wenn Du einschlägie Urteile hast, ab an Dr. Bahr zur Veröffentlichung.
 
Ist schon ok,

das Hauptproblem ist , daß das mal gaaanz klein angefangen hat, vor etwa 2 Jahren.
Im ersten Jahr war alles noch relativ klein und überschaubar, dann sind aber regelrecht die
Postingwellen (nicht zuletzt der dank der Mitarbeit von Jurist) regelrecht über dem Forum zusammengeschlagen.
Die Threads sind so lang und groß geworden, daß er sich in einem Fall nicht mehr administrieren
ließ und deswegen geteilt werden mußte, was mit den nächsten wahrscheinlich auch passieren wird.

Keine der mir bekannten Foren hat solche riesigen Threads, und daher sind auch die Foren, die ich gesehen habe auf
das Handling solcher Threads gar nicht ausgelegt.
tf
 
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