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http://www.online-und-recht.de/urte...-O-42-09-Landgericht-Hildesheim-20100505.html
Unternehmen ist es nicht gestattet, Verbrauchern, die bei dem Unternehmen keine Bestellung aufgegeben haben, unaufgefordert Waren zuzusenden und sie zur Bezahlung selbiger aufzufordern. Darin ist ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen.