Übliches Vorgehen der StAen?

Telekomunikacja

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Hallo!

Im Sept. 2003 hatte ich wg. Dialer-Autointallation bei der örtlichen Kripo (Hauptwohnsitz) Anzeige gg. Goodlines wg. Betruges bzw. Computerbetruges, Fälschung beweiserheblicher Daten und die Dt. Telekom wg. Versuchs der Geldwäsche gestellt. Der Ermittler nannte Anzeige umfassend, gab mir aber in einem persönlichen Gepräch zu verstehen, dass die StA Stuttgart (Hauptwohnsitz) das Verfahren wahrsch. (so, wie sie das schon öfter getan habe) nach § 170 (2) StPO einstellen würde.

Auf einmal meldet sich die StA Frankfurt (Oder) per Post bei mir: Phantasie-Aktenzeichen und Bezug "Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Betruges" (Zitat).
Zwischenzeitlich (von der StA Stuttgart selbst habe ich nie eine Bestätigung o.ä. für den Eingang der Anzeige erhalten) ist das Verfahren also offensichtl. an die StA Frankfurt (Oder) (mein Zweitwohnsitz und "Tatort" der Dialer-Autointallation) weitergegeben worden. Die StA Frankfurt (Oder) teilte mir in ihrem Schreiben mit, dass das (nicht näher bezeichnete) Ermittlungsverfahren an die StA Cottbus abgegeben worden sei.

Nun meine Fragen an sachverständige Stelle, also Euch ;-) , wertes Forum:

(1) Ist es üblich, dass die StA Stuttgart mir NICHT bestätigt hat, dass meine Anzeigen vorliegen und dem Verdacht nachgegangen wird (dass überhaupt ermittelt wird und ein Az. vergeben worden ist, habe ich eher am Rande in einer mail eines Kripo-Beamten erfahren)?

(2) Kann ich von den StAen Stuttgart, Frankfurt (Oder), Cottbus verlangen, mir detailliert darüber Auskunft zu erteilen, wer (konkret) wann aus welchen Gründen über eine Ab- bzw. Weitergabe der Akte befunden hat?

(3) Ist es üblich, dass die StA Frankfurt (Oder) bzw. Cottbus ein "Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Betruges" (Zitat) führt, wohingegen die Anzeige auf "mir nicht bekannte Verantwortliche der Fa. Goodlines" lautete (eine Einstellung des Verfahrens gg. die Dt. Telekom wg. Geldwäsche wurde mir bislang nicht bekannt gegeben, eine Weiterführung der Ermittlungen in diese Richte wurde mir aber im Schreiben der StA Frankfurt (Oder) auch nicht mitgeteilt).

Und dann noch dieses:

Beim LKA Wiesbaden habe ich parallel die Hausbank der Fa. Goodlines/ Worldlines/ Netzwelt Plus wg. Verdachts der Geldwäsche (selbstverständlich mit Begründung und unter Hinweis auf Ermittlungen in Stuttgart) angezeigt. Bis heute kam von dort keine Bestätigung/ Aktenzeichen/ Einstellung nach § soundso o.ä.

(4) Kann ich da einfach 'mal dezent nachfragen? Wie ist das übliche Vorgehen?

Falls ich überhaupt keine Ansprüche darauf haben sollte zu erfahren, wie mein Fall ausgeht, antwortet mit bitte trotzdem.

Und (obwohl ich's an anderer Stelle schon gesagt habe): Ich bin kein Jurist => Bitte nicht lachen!

Herzliche Grüße,
 
Es ist nicht unüblich, aber unhöflich Vorgänge an andere zuständige Behörden abzugeben, ohne Mitteilung zu machen.

Allerdings wenn das Verfahren eingestellt wird, erhält der Anzeigende eine Einstellungsverfügung mit Rechtsmittelbelehrung.

Von Nachfragen ist allgemein eher abzuraten.
 
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