Thread zu 11861 - weg?

AW: Thread zu 11861 - weg?

Der Thread ist nicht gelöscht, aber er ist wegen Renovierungsarbeiten gerade unpässlich. Wenn der Thread eine Frau wäre, würde ich sagen: Sie ist in der Maske und derzeit unbekleidet, daher siehst Du nur einen Vorhang...
Vermisst Du den Thread denn? Es steht Dir frei, einen neuen Thread zu starten ;)
Aber das Thema ist ja eigentlich auch durch.

Die Abzocke, die keine war - vier zu drei - ein (noch) analoges weblog
"Die Abzocke, die keine wahr"
 
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Ja ich vermisse ihn. Es haben sich ja einige Leute beteiligt und den Thread vermutlich auch abonniert.

Eigentlich wollte ich nur ein Update zu meinem Fall anhängen.
 
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Immer wieder gern zu lesen, die aktuelle Mitgliederliste:


01018 GmbH
11876 Multimedia GmbH
Absolu Telecom S.A.
Advantage Iberia SL
ATLAS Interactive Deutschland GmbH
Audiofon Direkt GmbH
Bauer Vertriebs KG
Beate Uhse AG
BT (Germany) GmbH & Co. oHG
Buongiorno Deutschland GmbH
byon GmbH
Cellfish Media SAS
Colt Technology Services GmbH
Commdoo GmbH
Corazon Management GmbH
DATINI GmbH
diagonal inkasso GmbH
digame mobile GmbH
dtms GmbH
Duisberg Teams GmbH
GIVAG AG
HNC Harry Neugebauer Consulting
Infostar Inh. Cristovao Silva e.K.
IN-telegence GmbH
JCG Consulting Group AG
mBlox GmbH
m c n tele.com AG
meetyoo conferencing GmbH
M.I.T. Media Info Transfer GmbH
MPS Media Production Service GmbH & Co. KG
mr. net group GmbH & Co. KG
net mobile AG
Neue Welle Franken – Antenne Nürnberg Hörfunkprogrammges. mbH & Co. KG
Next ID GmbH
Questico AG
RTL interactive GmbH
SD&P Interactive
sonalba GmbH
Team ATW Werbeagentur GmbH
tekit Consult Bonn GmbH
Telekontor GmbH & Co KG
Tele-Pronto Communication GmbH
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
Venista Holding GmbH & Co. KG
zed Germany GmbH

Dort tummeln sich Unternehmen, die nicht selten Gegenstand des Anstoßes bei Verbrauchern bieten. Gründungsunternehmen, wie z. B. die Telekom, sind heute anscheinend nicht mehr dabei.
 
AW: Thread zu 11861 - weg?

Der Thread ist nicht gelöscht, aber er ist wegen Renovierungsarbeiten gerade unpässlich. Wenn der Thread eine Frau wäre, würde ich sagen: Sie ist in der Maske und derzeit unbekleidet, daher siehst Du nur einen Vorhang...
Vermisst Du den Thread denn? Es steht Dir frei, einen neuen Thread zu starten ;)
Aber das Thema ist ja eigentlich auch durch. D


Hallo zusammen,
offensichtlich ist das Thema doch noch nicht "durch", denn ich bekam soeben ein erneutes Schreiben von DTMI mit einer Zahllungsaufforderung (letztmalig außergerichtlich) über jetzt nur noch 88,59 (zuvor 103,77 fällig 17.12.10) bis spätestens zum 8.2.11.

Da ich mit Datum vom 28.12.10 von der Bundesnetzagentur ein Schreiben erhalten hatte, mit dem die Abschaltung der 11861 per 20.12.2010 bestätigt wurde, fand ich nun bei meiner Recherche bei der Bundesnetzagentur diesen unglaublichen Eintrag:

Verzeichnis der vergebenen Rufnummern - Stand: 27.01.2011unter anderem auch

01018 GmbH.
Willy-Brandt-Straße 18 1181
51113 Bonn


Ist das schon bekannt? Also alles wieder aufgehoben? Ich recherchiere weiter.


Herzlichen Gruß,
Ilsebilse
 
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Verzeichnis der vergebenen Rufnummern - Stand: 27.01.2011
unter anderem auch


01018 GmbH.
Willy-Brandt-Straße 18 11861
51113 Bonn

Ist das schon bekannt? Also alles wieder aufgehoben? Ich recherchiere weiter.

Nachtrag: Korrektur der Rufnummer, es fehlte leider die 6 - also jetzt richtig. Bis jetzt habe ich noch keinen Hinweis finden können, was zur erneuten Vergabe der Rufnummer geführt hat und eine mail an die Bundesnetzagentur geschickt mit der Bitte um Rückäußerung.
Lg Ilsebilse
 
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Bundesnetzagentur 118xy

Kein Kommentar. Frag doch die Pressestelle der Bundesnetzagentur.
Oder die Abteilung für Nummernverwaltung
https://www.bundesnetzagentur.de/cl...erwaltungFormular/nummernverwaltung_node.html

Hallo Aka-Aka,
genau das habe ich bereits getan - um Auskunft gebeten, denn dort fand ich ja den Hinweis, dass die Nummer erneut vergeben wurde.
Meine Zuschrift war als Info und allgemeine Anfrage gemeint.:-D

Lg
Ilsebilse
 
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Ohne Worte!
Da sieht man mal wieder, wie ohnmächtig die Wattestäbchenarmee dem bunten Treiben dieser [Selbstzensur] zusehen muss, die gegen der Entscheidung zum Sperren der Nummer juristisch vorgehen können.
 
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Die Erfolgsquote derer, die Entscheidungen der Bundesnetzagentur hinterfragen wollen, ist bekannt. Hier, in Mallorca, in Hamburg, in Köln und anderswo.

Ob die von der BnetzA vorgebrachten Argumente ausreichend sind, eine Nichtzahlung zu begründen, entzieht sich meiner Kenntnis (Abschaltung ist kein Rechnunsglegungs- und Inkassoverbot) . Ich weiß, was ich tun würde, wenn ich den Eindruck hätte, jemand würde mir Geld abknöpfen, nachdem er mich möglicherweise getäuscht hat. Aber ich weiß auch, dass ich das hier nicht schreiben darf.

Die Gedanken sind frei.
 
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NRW-Justiz: Verwaltungsgericht Köln: Die Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig
Verwaltungsgericht Köln: Die Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig

14.02.2011

Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag eines Unternehmens gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Abschaltung der Rufnummer „11861“ abgelehnt. Über die früher für Auskünfte der Deutschen Bahn genutzte Nummer wurde zuletzt ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice angeboten. Auskünfte werden zu Rufnummern, Anschriften, Branchen-, Berufs- und Geschäftsbezeichnungen gegeben. Der Dienst kostet den Anrufer 1,99 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz.

Die Bundesnetzagentur stellte unter anderem fest, dass die gebotene Preisansage 1:47 Minuten dauerte. Zudem wurde die Nummer von dem Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben. Die Bundesnetzagentur ordnete daher die Abschaltung der Rufnummer an. Das Verwaltungsgericht hat diese Maßnahme unter anderem mit der Erwägung bestätigt, dass die Preisansage deutlich zu lang sei und dem Anrufer unzulässig hohe Kosten verursache. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.

Soweit die Bundesnetzagentur das Unternehmen darüber hinaus verpflichten wollte, bereits gezahlte Entgelte an die Verbraucher zurückzuerstatten, hatte der Eilantrag Erfolg. Das Gericht entschied, insoweit fehle es an der gesetzlichen Grundlage.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Az.: 1 L 1908/10
 
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Die Erfolgsquote derer, die Entscheidungen der Bundesnetzagentur hinterfragen wollen, ist bekannt. Hier, in Mallorca, in Hamburg, in Köln und anderswo.
pruuuuust.
Was nun, Herr Müller-Lüdenscheidt? Die Ente bleibt draußen!
Da wird's mal keinen Sekt geben in der Finca.
Soweit die Bundesnetzagentur das Unternehmen darüber hinaus verpflichten wollte, bereits gezahlte Entgelte an die Verbraucher zurückzuerstatten, hatte der Eilantrag Erfolg. Das Gericht entschied, insoweit fehle es an der gesetzlichen Grundlage.
Ach ihr Juristen. Heißt das dann auch, dass man sie nicht zurückfordern kann?
Dass es an der gesetzlichen Grundlage fehlt, die Forderungen qua RIV zu annullieren, heißt ja noch nicht, dass sie berechtigt sind, oder?
 
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Zur Info für Betroffene

Hier ein Auszug aus mail, die ich heute von der Bundesnetzagentur erhielt:
"... Verbraucher, die Verbindungsentgelte für weitervermittelte Gespräche ohne ordnungsgemäße Preisansage bereits gezahlt haben, können sich zwar nicht auf die seitens der Bundesnetzagentur angeordnete Rückerstattung der Entgelte berufen. Dies ist aber zu trennen von der zivilrechtlichen Rechtslage. Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass es sich bei der Rückerstattung um eine zivilrechtliche Frage handelt, die zwischen dem Auskunftsdienstebetreiber und dem jeweiligen Verbraucher zu klären ist. Die Verbraucher müssen demnach ihre Rückerstattungsansprüche selbst, ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes oder der Verbraucherzentralen, durchsetzen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat für die Frage des Bestehens zivilrechtlicher Ansprüche keine Auswirkung.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat jedoch folgende Anordnung der Bundesnetzagentur bis auf weiteres Gültigkeit:

Der Auskunftsdienstebetreiber wird "verpflichtet, noch nicht gezahlte Entgelte von allen Verbrauchern, die sich [ihm] gegenüber auf die Einrede des § 66g Nr. 1 TKG wegen Verstoßes gegen § 66b Abs. 3 TKG im Zusammenhang mit einer weitervermittelten Verbindung über die Auskunftsrufnummer 11861 im Zeitraum vom 16.04.2010 bis zum Zeitpunkt der Abschaltung berufen, nicht einzuziehen."

Demzufolge dürfen ab sofort keine Entgelte für Weitervermittlungen von dem Betreiber der 11861 in Rechnung gestellt werden, die unter Verstoß gegen die Preisansagepflicht erfolgten. Wurden bereits solche Entgelte in Rechnung gestellt, dürfen sie nicht mehr beigetrieben werden. Entgelte für solche Verbindungen müssen also nicht gezahlt werden.

Verbraucher, die das Entgelt für Weitervermittlungen, die ohne ordnungsgemäße Preisansage erfolgten, noch nicht gezahlt haben, können sich gegen entsprechende Forderungen unter Hinweis auf § 66g Nr. 1 TKG wehren: Hiernach ist der Endnutzer zur Zahlung eines Entgeltes nicht verpflichtet, u. a. wenn und soweit nach Maßgabe des § 66b Abs. 3 TKG nicht vor der Weitervermittlung des Gesprächs über den Preis der weitervermittelten Verbindung informiert wurde.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben."

Ilsebilse
 
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