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FST e.V.: Startseite...Verhaltenskodex-Kommission: ...
J... M...-B..., RA, Justiziar 01018 GmbH
Immer wieder gern zu lesen, die aktuelle Mitgliederliste:
Dort tummeln sich Unternehmen, die nicht selten Gegenstand des Anstoßes bei Verbrauchern bieten. Gründungsunternehmen, wie z. B. die Telekom, sind heute anscheinend nicht mehr dabei.
01018 GmbH
11876 Multimedia GmbH
Absolu Telecom S.A.
Advantage Iberia SL
ATLAS Interactive Deutschland GmbH
Audiofon Direkt GmbH
Bauer Vertriebs KG
Beate Uhse AG
BT (Germany) GmbH & Co. oHG
Buongiorno Deutschland GmbH
byon GmbH
Cellfish Media SAS
Colt Technology Services GmbH
Commdoo GmbH
Corazon Management GmbH
DATINI GmbH
diagonal inkasso GmbH
digame mobile GmbH
dtms GmbH
Duisberg Teams GmbH
GIVAG AG
HNC Harry Neugebauer Consulting
Infostar Inh. Cristovao Silva e.K.
IN-telegence GmbH
JCG Consulting Group AG
mBlox GmbH
m c n tele.com AG
meetyoo conferencing GmbH
M.I.T. Media Info Transfer GmbH
MPS Media Production Service GmbH & Co. KG
mr. net group GmbH & Co. KG
net mobile AG
Neue Welle Franken – Antenne Nürnberg Hörfunkprogrammges. mbH & Co. KG
Next ID GmbH
Questico AG
RTL interactive GmbH
SD&P Interactive
sonalba GmbH
Team ATW Werbeagentur GmbH
tekit Consult Bonn GmbH
Telekontor GmbH & Co KG
Tele-Pronto Communication GmbH
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
Venista Holding GmbH & Co. KG
zed Germany GmbH
ein who´s who des ( kann sich jeder selber denken )Dort tummeln sich Unternehmen, die nicht selten Gegenstand des Anstoßes bei Verbrauchern bieten..
Das Umfeld scheint ihr wohl nicht mehr "passend"....Gründungsunternehmen, wie z. B. die Telekom, sind heute anscheinend nicht mehr dabei.
Der Thread ist nicht gelöscht, aber er ist wegen Renovierungsarbeiten gerade unpässlich. Wenn der Thread eine Frau wäre, würde ich sagen: Sie ist in der Maske und derzeit unbekleidet, daher siehst Du nur einen Vorhang...
Vermisst Du den Thread denn? Es steht Dir frei, einen neuen Thread zu starten
Aber das Thema ist ja eigentlich auch durch. D
Verzeichnis der vergebenen Rufnummern - Stand: 27.01.2011
unter anderem auch
01018 GmbH.
Willy-Brandt-Straße 18 11861
51113 Bonn
Ist das schon bekannt? Also alles wieder aufgehoben? Ich recherchiere weiter.
Bundesnetzagentur 118xy
Kein Kommentar. Frag doch die Pressestelle der Bundesnetzagentur.
Oder die Abteilung für Nummernverwaltung
https://www.bundesnetzagentur.de/cl...erwaltungFormular/nummernverwaltung_node.html
genau das habe ich bereits getan - um Auskunft gebeten
Sorry. Wut macht blind....und eine mail an die Bundesnetzagentur geschickt mit der Bitte um Rückäußerung.
Lg Ilsebilse
Verwaltungsgericht Köln: Die Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig
14.02.2011
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag eines Unternehmens gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Abschaltung der Rufnummer „11861“ abgelehnt. Über die früher für Auskünfte der Deutschen Bahn genutzte Nummer wurde zuletzt ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice angeboten. Auskünfte werden zu Rufnummern, Anschriften, Branchen-, Berufs- und Geschäftsbezeichnungen gegeben. Der Dienst kostet den Anrufer 1,99 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz.
Die Bundesnetzagentur stellte unter anderem fest, dass die gebotene Preisansage 1:47 Minuten dauerte. Zudem wurde die Nummer von dem Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben. Die Bundesnetzagentur ordnete daher die Abschaltung der Rufnummer an. Das Verwaltungsgericht hat diese Maßnahme unter anderem mit der Erwägung bestätigt, dass die Preisansage deutlich zu lang sei und dem Anrufer unzulässig hohe Kosten verursache. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.
Soweit die Bundesnetzagentur das Unternehmen darüber hinaus verpflichten wollte, bereits gezahlte Entgelte an die Verbraucher zurückzuerstatten, hatte der Eilantrag Erfolg. Das Gericht entschied, insoweit fehle es an der gesetzlichen Grundlage.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Az.: 1 L 1908/10
pruuuuust.Die Erfolgsquote derer, die Entscheidungen der Bundesnetzagentur hinterfragen wollen, ist bekannt. Hier, in Mallorca, in Hamburg, in Köln und anderswo.
Ach ihr Juristen. Heißt das dann auch, dass man sie nicht zurückfordern kann?Soweit die Bundesnetzagentur das Unternehmen darüber hinaus verpflichten wollte, bereits gezahlte Entgelte an die Verbraucher zurückzuerstatten, hatte der Eilantrag Erfolg. Das Gericht entschied, insoweit fehle es an der gesetzlichen Grundlage.