Teurer Spiele-Download

A

Anonymous

hallo auch mich hat es erwischt wollte nur ein spiel bei ......runterladen und bin zu großzügig mit dem ok.umgegangen.wärend des runterladens wurde es mehrmals unterbrochen und ich musste wieder ein
ok.eingeben.im endeffekt hatte ich329.45€ zu bezahlen und das spiel
hatte ich auch nicht den der computer sagte mir die daten sind gelöscht
oder verschoben.also bezahle ich ein haufen geld für nichts.
gruß ernst
 
329.45€ ?!?

Wie kommt denn das rechnerisch zu Stande?

(nachträglicher Edit: Jetzt kapier ich's wohl endlich: Zum Zeitpunkt deiner Einwahl galt offenbar 29,95 € und nicht wie derzeit 30 €. Dann entspricht es 11 Einwahlen.)

Ein unterbrochener Dialerdownload heißt aber nicht, dass immer neue Einwahlen passieren. Was da los war, verstehe ich bisher nicht.

P.S. Warst du wirklich auf SPIELEsau***?
Wird öfters verwechselt mit SPIELsau***
 
Solche Angebote wurden zuletzt auch mit inzwischen entregistrierten Dialern erwirtschaftet. Da lohnt sich die Suche nach dem Dialer und der Rufnummer. Mit etwas Glück war das dann doch eine kostenlose Erfahrung.

Dietmat Vill
 
Hm, das mit der Verbindungstrennung klingt sehr seltsam, aber es gibt eine plausible Erklärung dafür:
Es wäre möglich, dass die Downloads auf einem extra Server liegen.
Wird man nun mit diesem verbunden, um ein Spiel herunterzuladen, wird die neue Wegsurf-Sperre aktiv und die Dialerverbindung automatisch getrennt.
Dass die 30,-€ einer Dropcharge-Verbindung dann futsch sind, ist logisch.

Da sieht man, dass die neue RegTP Regelung nicht nur Vorteile mit sich bringt. Man kann (zumindest bei Intexus) nur einen Server als Contentbereich angeben - alles außerhalb dieses Servers wird dann schon als wegsurfen gewertet.

Natürlich muss das so nicht der Fall sein, aber es wäre sicherlich möglich.
 
plext@r schrieb:
Hm, das mit der Verbindungstrennung klingt sehr seltsam, aber es gibt eine plausible Erklärung dafür:
Es wäre möglich, dass die Downloads auf einem extra Server liegen.
Wird man nun mit diesem verbunden, um ein Spiel herunterzuladen, wird die neue Wegsurf-Sperre aktiv und die Dialerverbindung automatisch getrennt.
Dass die 30,-€ einer Dropcharge-Verbindung dann futsch sind, ist logisch.

Da sieht man, dass die neue RegTP Regelung nicht nur Vorteile mit sich bringt. Man kann (zumindest bei Intexus) nur einen Server als Contentbereich angeben - alles außerhalb dieses Servers wird dann schon als wegsurfen gewertet.

Natürlich muss das so nicht der Fall sein, aber es wäre sicherlich möglich.
Was ist bitte "logisch" in der Sprache des Gewerbes?

Im normalen Leben hat das was mit Sinn und Verstand zu tun. Soll der Hinweis etwa heißen, dass diese Ganoven für 30 Euro Vorkasse einen Zugang einrichten, der aufgrund von Konfigurationsfehlern nicht funktioniert, der zahlende Kunde also technisch daran gehindert ist, überhaupt auch nur auf irgendetwas zugreifen zu können?

Die Argumentation fehlt heute in der normalen Empfehlung für Geschädigte, dass ein Zugriff auf die bezahlte Leistung technisch möglicherweise ausgeschlossen war. Prima, ganz toll!

Dietmar Vill
 
Es wäre möglich, dass die Downloads auf einem extra Server liegen.

Es könnte auch sein, dass die Spiele überhaupt nicht auf einem Server der Betreiber liegen und deshalb eine Wegsurfsperre greift (oder der fremde Server ist gerade down).
Jedenfalls wäre es nicht die erste Dialer-Spieleseite, die lediglich Links zu Freeware-Servern anbietet .
Im konkreten Fall weiß ich's allerdings nicht.
 
Das wegsurfen könnte ja absichtlich geschehen.

Ansonsten könnte sich ja jemand strafbar machen ,
wenn dieser Seitenanbieter keine Rechte für die
gewerbliche Weitergabe an diesem Spiel hätte ;-)

Was man von solchen Angebotsseiten halten soll ist ja
mittlerweilig Eindeutig. Wäre mal interessant , wenn sich
mal ein paar Spieleanbieter auf diese Seiten stürzen würden ;-)
 
Wenn das, was hier eher theoretisch als Möglichkeit besprochen wird, tatsächlich so sein sollte, wird es dringend Zeit, dass sich die Polizei und die Staatsanwälte mit diesem Thema beschäftigen.

Die ordnungsgemäße Konfiguration und die Erreichbarkeit des Angebotes ist ganz klar Sache des Anbieters. Wenn hier aus Fahrlässigkeit oder sogar mit Wissen Fehler vorliegen, die den Kunden daran hindern, irgendetwas zu bekommen, so kann das nicht korrekt sein.

Insbesondere ein kommentarloser Verbindungsabbruch führt bei "unbewusst Zahlungswilligen" zur sofortigen und mehrmaligen Wiederholung mit erheblichen Kostenkonsequenzen.

Wer diese Einnahmen billigend einsteckt, gehört zur Rechenschaft gezogen.

Dietmar Vill
 
Wenn ich wüsste, um welche Seite es geht, könnte ich vielleicht ein bisschen mehr erfahren.
Kann mir ein Mod mal den Link schicken oder mich fürs Linkforum freischalten?
 
News schrieb:
Jedenfalls wäre es nicht die erste Dialer-Spieleseite, die lediglich Links zu Freeware-Servern anbietet.
In diesem Fall bietet der Dialer nichts als einen verteuerten Internetzugang. Dieser kostet sonst nicht mehr als 1 Cent/Minute, per Dialer ist das dann mal schlapp das 200-Fache. Dazu passt:
StGB § 291 Wucher schrieb:
(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten

1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
Speziell mit Blick auf die beworbenen Kinder bei Malvorlagen, Märchen usw. sollte man das mal prüfen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Wenn das, was hier eher theoretisch als Möglichkeit besprochen wird, tatsächlich so sein sollte, wird es dringend Zeit, dass sich die Polizei und die Staatsanwälte mit diesem Thema beschäftigen.

Laß´ die halt erstmal bei Auto- und nicht registrierten Dialern rummurksen. Selbst da ist die Obrigkeit ja allseits überfordert, wie soll es dann erst bei einem Gang tiefer aussehen? 8)
 
Reducal schrieb:
Laß´ die halt erstmal bei Auto- und nicht registrierten Dialern rummurksen. Selbst da ist die Obrigkeit ja allseits überfordert, wie soll es dann erst bei einem Gang tiefer aussehen?

stimmt, aber woher soll denn das Wissen kommen, wer soll es denn der Obrigkeit beibringen?
 
Anonymous schrieb:
stimmt, aber woher soll denn das Wissen kommen, wer soll es denn der Obrigkeit beibringen?

Da sagst du was. Die großen Regierungsberater sind zu sehr mit der Wirtschaft verbandelt, um ein ernsthaftes Interesse an verbraucherfreundlichen Gesetzesvorschlägen zu haben.
Aber es wird ja langsam. Die Lobbyarbeit trägt Früchte.
Es sind nicht mehr nur computerspezifische Zeitungen, die darüber berichten. Die Tagespresse spricht das Thema an, das Fernsehen (Planetopia-Online, ct-magazin, o.Ä.).
Die Informationslage für die Bürger bessert sich und damit auch das Problembewusstsein. Und wenn die Politiker merken, das jeder darüber redet, dann wird ihnen klar sein, das man Stimmen holen kann, wenn man dort eine klare, verbraucherfreundliche Linie vorgibt.
Wenn's doch nur schneller gehen würde...

MfG
L.
 
Mag schon sein, dass die Obrigkeit hinterherhinkt.

Es wäre aber für Trickser ein falsches Sicherheitsgefühl, ihre Aktivitäten völlig zu ignorieren.

Auch heute, am Sonntag, arbeitet das BSI, siehe

http://www.bsi.de/av/vb/sasser.htm

und das Forum hier ist auch sehr gut besucht von Rechtspflegern. Jedenfalls fühlte sich Interfun zu sicher und noch einige weitere mehr. Die Liste ist noch nicht geschlossen.

Dietmar Vill
 
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