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AW: Teure R-Gespräche: Sperrliste soll am 1. Juli starten



Erhebt sich eine interessante  Frage:

Wie wird im Streitfall  der Beweis geführt, dass der Anschluss  in die Sperrliste eingetragen wurde

 und   auch tatsächlich drin steht. Muß die BNetzA per Gerichtsbeschluß zur Zeugenaussage

 gezwungen werden?


Der experimentelle Eigentest, der relativ  leicht und  sogar  kostenfrei durchgeführt werden kann

( einfach von einem anderen Anschluß  mit R-Call versuchen anzurufen, wobei interessant ist,

was für eine Meldung oder Hinweis erfolgt)  hat zwar wissenschaftlichen aber keinen  juristischen Wert.


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