Kalle59
Frisch registriert
Die Monatsrechnung für das Handy muss nicht zwingend alle Gespräche im Abrechnungszeitraum auflisten. Weil es mitunter länger dauert, bis Netzbetreiber die Verbindungsdaten an den Mobilfunkanbieter weiterleiten, müssen Kunden damit rechnen, dass Gespräche aus dem jeweiligen Monat erst später abgerechnet werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dessau weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin (Az.: 1 S 245/04).
http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39132275,00.htm
Grüsse Kalle