Testversionen über mega-downloads.net

volpal

Frisch registriert
Habe nun noch einmal über Google nach einem kostenlosen Programm gesucht und dabei folgendes festgestellt, was am Ende die Seiten von den Hirnis noch sinnloser erscheinen lässt als sie es eh schon sind.

Man gelangt nach der Google Suche auf eine Anmeldeseite von Mega-Downloads.
Alles noch ok, auch rechts neben dem Eingabefeld befindet sich der Hinweis, daß das wohl kostenpflichtig ist nach Ablauf der Testphase.
Aber WO Bitte schön steht denn, daß die Testphase für das Anmelden bei Mega-Downloads ist und nicht für das Programm was man sich runterlädt.

Angenommen man legt das so aus, daß man das zwar gesehen hat, das Programm aber nur zum Testen runtergeladen hat und nach einer Woche feststellen mußte, daß das Programm doch nicht den Vorstellungen entspricht. Dann löscht man das Programm von der Festplatte und schon hat man es VOR dem Ende der 2wöchigen Testphase wieder gelöscht.
Da können die einen ja nochmal zusätzlich gar nix !!!

Ist doch bei vielen Programmen so, daß man sich erst eine Probierversion zum Test runterladen kann und dann nach der Testphase der Hinweis kommt "Testversion abgelaufen. Wenn Sie das Programm weiter nutzen möchten müssen Sie es kaufen......"
Wenn man mit dem Gedanken sich das Programm runtergeladen hat können die einen nochmal mehr gar nix !!
 
AW: mega-downloads.net

@ volpal, das Angebot von mega-downloads.net ist allein auf die Anmeldung ausgerichtet. Wie ist es denn, lädt man das eigentlich kostenlose Programm vom Server dieses Anbieters runter (also aus dessen Portal) oder wird man nur auf die Downloadseite des Herstellers verlinkt?

Das ist für mich eine entscheidende Frage. Denn wenn z. B. der österreichische Anbieter einfach mal so das kostenlose Antivir von der deutschen Avira GmbH anbietet, dann macht er sich das Urheber- und Verwertungsrecht womöglich unzulässig zu eigen. Aber damit sollten sich die Hersteller näher befassen und dem österreichischen Jungunternehmer mit Schadenersatzforderungen und Unterlassungsklagen bombardieren. Deshalb ist mMn ein Hinweis auf diese Problematik wohl am besten bei den Herstellern der Programme angebracht.
 
AW: mega-downloads.net

Wo steht das denn beschrieben ??
In dem Kästchen rechts neben dem Anmeldefeld steht lediglich das nach der Testphase der Betrag fällig wird.
Wo steht groß und deutlich, daß sich die Testphase auf der Zugang bei Mega-Download-Hirnis bezieht und nicht nur auf das Programm ??

Ich habe schon viele Programme auf dem Rechner gehabt, die als Testversion existierten.
Nach der 2- oder 4wöchigen Testphase kommt dann der Hinweis, daß man zur weiteren Nutzung das Programm freischalten und kaufen müßte. Man kann doch davon ausgehen, daß dies auch hier der Fall ist.

Und wenn man das Programm schon vor Ende der Testphase löscht, dann bekommt man auch nix mit Freischaltung und braucht nix zahlen......

Ich weiß was Du meinst - aber man muß davon ausgehen, daß unwissende Nutzer auf diese Masche reinfallen und beim kurzen "drüberschauen" man nicht direkt sieht das man überhaupt was zahlen muss und wenn doch wofür das ist.

Und das ist ein MUSS für einen Anbieter, der kostenpflichtig was anbietet !!
 
AW: mega-downloads.net

Sicher, deswegen wird ja auch jedem davon abgeraten, die geforderte Summe zu zahlen. Ich glaube die Masche mit der Testphase ist neu, bei mir war zumindest in der Rechnungsmail nicht von "ablauf der Testphase" oder ähnlichem die Rede.

Was Reducal meinte, war glaube ich als Ansatz gedacht diesen Leuten ans Bein zu pinkeln. Problem dabei ist nur, dass der liebe C.M. ja nicht offiziell in Erscheinung tritt. Geschäftsführer der BlueByte FZE (oder hat die Firma inzwischen auch gewechselt?) ist ja ein Herr mit arabisch klingendem Namen, und die Anteilseigner sind für das Handeln einer Kapitalgesellschaft nicht verantwortlich.

(Stellt euch mal vor das wäre so, und ihr hättet Aktien von Siemens) :wink:
 
AW: mega-downloads.net

Ich weiß was Du meinst ...
Naja, dann wäre eine Antwort auf meine Frage sicher auch drin gewesen.

Wo steht das denn beschrieben ?
Also her mit den AGB und was steht dort?
Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Zurverfügungstellung des Zugangs zu den dargebotenen Inhalten auf der Internetseite w*w.mega-downloads.n**, insbesondere in dem auf der Startseite beworbenen oder dort verlinkten Umfang ("Dienstleistung")
...also keine eigenen Angebote sondern nur Links, wenn ich das richtig verstanden habe. Und wenn man die Links erfahren will, so hätte der Anbieter aus der Freibeuterzone gern die (seiner Meinung nach) kostenpflichtige Registrierung über die Anmeldeseite, siehe Anhang.

Zwei Fragenkomplexe werden aufgeworfen:
  1. hat sich jemand dort angemeldet und den Preis wahr genommen (am Layout sind durchaus ständige Änderungen möglich)
  2. hat sich jemand nirgends angemeldet, kennt womöglich das Web gar nicht
Zu 1. ist es Sache eines zivilen Gerichtes die Zahlungsverpflichtung letztendlich zu bewerten. Ob der dubaianische Anbieter, der ja [evtl. Ironie] Wirklichkeit in Österreich seine Steuern abführt [/Ironie] es wagt deutsche Gerichte dahingehend anzurufen, bleibt abzuwarten (ist jedoch eher unwahrscheinlich).
Zu 2. ...das ist eine blöde Konstellation! Dem ersten Anschein nach hat womöglich ein unbekannter Internetnutzer die echten Daten des Rechnungsempfängers eingetragen oder der Anbieter verarbeitet Datensätze die Unstimmig (bzw. gar falsch) zum Vertragsangebot sind - was soll da der Rechnungsempfänger machen? Nix rein gar nix - denn er ist nicht der Vertragsnehmer und unterliegt somit keiner Kostenpflicht! Wenn der Anbieter nun anderer Meinung ist, dann ist das dessen Bier - soll er sich doch vor Gericht wagen und sich seine Beweise um die Ohren hau´n lassen!
 

Anhänge

  • mega-downloads, Registrierungsseite, 28.03.2008.jpg
    mega-downloads, Registrierungsseite, 28.03.2008.jpg
    324,2 KB · Aufrufe: 187
Zurück
Oben