A
Anonymous
Hallo Forumsteilnehmer,
wegen andauernd falsch gestellter Rechnungen der DTAG liege ich mit dieser im Dauerclinch, konnte aber bisher fast alle Probleme lösen, weil bisher zu offensichtliche "Fehlleistungen" der DTAG vorlagen.
Folgendes Problem kann ich als juristischer Laie jedoch im Moment nicht lösen und bitte euch um Tipps:
Die DTAG berechnet mir seit Juni diesen Jahres monatlich zusätzlich eine Grundgebühr für den Dienst "Unified Messaging" (ein kostenpflichtiger Zusatzdienst zur T-NetBox - die T-NetBox selber ist im ISDN-Komfortanschluss enthalten), obwohl ich diesen nie durch eine aktive Willenserklärung bestellt und auch definitiv nie benutzt habe.
Gegen diese Grundgebühr in den entsprechenden Rechnungen habe ich folgenden Widerspruch per Fax eingelegt:
-------------------------------------------------------------
An : Deutsche Telekom AG, 13500 Berlin
Fax : 0800 330 1039
Von : xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Datum : 9.8.2004
Seiten : 1
Kundennummer xxxxxxxxxxxx
Buchungskonto xxxxxxxxxxxx
Rechnungen Juni, Juli und August 2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen folgende Punkte der o.a. Rechnungen lege ich Widerspruch ein:
Rechnung Nr. xxx xxx xxxx vom 3.6.2004:
Artikel-/Leistungsnummer 38367........... 2,54 € zzgl. 16% MWSt.
Rechnung Nr. xxx xxx xxxx vom 5.7.2004:
Artikel-/Leistungsnummer 38346 .......... 4,30 € zzgl. 16% MWSt.
Rechnung Nr. xxx xxx xxxx vom 3.8.2004:
Artikel-/Leistungsnummer 38367 .......... 4,30 € zzgl. 16% MWSt.
Diese Zusatzleistung (Unified Messaging zur T-NetBox) wurde von mir
nie bestellt und ich bin auch nicht daran interessiert.
Sollten die von mir an die Deutsche Telekom AG bisher bezahlten o.a.
Gebühren dafür nicht als Gutschrift auf der nächsten Rechnung erscheinen,
werde ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zurückziehen und diesen
Betrag von der übernächsten Rechnung abziehen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxx
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Die Antwort der Telekom vom 17.8.2004 per Briefpost:
-------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Leistung T-NetBox mit Unified Messaging wurde bei der Produkteinstellung aller Aktiv-Mobilverträge allen Kunden zunächst kostenlos bis 31.3.2004 automatisch zur Verfügung gestellt.
Dazu wurden Sie mit einem entsprechenden Anschreiben der Deutschen Telekom AG zur Vertragsumstellung im Oktober 2003 informiert.
Da Sie diesem nicht widersprochen und die Box auch bisher nicht gekündigt haben, erfolgt die Berechnung zu Recht.
Sollten Sie diese Leistung nicht mehr wünschen, so bitten wir Sie, von Ihrem Anschluss aus die Hotline der T-NetBox unter 08003304747 anzurufen und dort zu kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
-------------------------------------------------------------
Jetzt bin ich nicht sicher, ob ich schon durch Nichtreaktion einen Vertrag mit der Telekom eingegangen bin und bezahlen muss oder den Betrag wie angekündigt abziehen kann.
Vielleicht hat jemand das Wissen oder die Erfahrungen, um mir weiterzuhelfen. Danke schon im Voraus.
wegen andauernd falsch gestellter Rechnungen der DTAG liege ich mit dieser im Dauerclinch, konnte aber bisher fast alle Probleme lösen, weil bisher zu offensichtliche "Fehlleistungen" der DTAG vorlagen.
Folgendes Problem kann ich als juristischer Laie jedoch im Moment nicht lösen und bitte euch um Tipps:
Die DTAG berechnet mir seit Juni diesen Jahres monatlich zusätzlich eine Grundgebühr für den Dienst "Unified Messaging" (ein kostenpflichtiger Zusatzdienst zur T-NetBox - die T-NetBox selber ist im ISDN-Komfortanschluss enthalten), obwohl ich diesen nie durch eine aktive Willenserklärung bestellt und auch definitiv nie benutzt habe.
Gegen diese Grundgebühr in den entsprechenden Rechnungen habe ich folgenden Widerspruch per Fax eingelegt:
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An : Deutsche Telekom AG, 13500 Berlin
Fax : 0800 330 1039
Von : xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Datum : 9.8.2004
Seiten : 1
Kundennummer xxxxxxxxxxxx
Buchungskonto xxxxxxxxxxxx
Rechnungen Juni, Juli und August 2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen folgende Punkte der o.a. Rechnungen lege ich Widerspruch ein:
Rechnung Nr. xxx xxx xxxx vom 3.6.2004:
Artikel-/Leistungsnummer 38367........... 2,54 € zzgl. 16% MWSt.
Rechnung Nr. xxx xxx xxxx vom 5.7.2004:
Artikel-/Leistungsnummer 38346 .......... 4,30 € zzgl. 16% MWSt.
Rechnung Nr. xxx xxx xxxx vom 3.8.2004:
Artikel-/Leistungsnummer 38367 .......... 4,30 € zzgl. 16% MWSt.
Diese Zusatzleistung (Unified Messaging zur T-NetBox) wurde von mir
nie bestellt und ich bin auch nicht daran interessiert.
Sollten die von mir an die Deutsche Telekom AG bisher bezahlten o.a.
Gebühren dafür nicht als Gutschrift auf der nächsten Rechnung erscheinen,
werde ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zurückziehen und diesen
Betrag von der übernächsten Rechnung abziehen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxx
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Die Antwort der Telekom vom 17.8.2004 per Briefpost:
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Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Leistung T-NetBox mit Unified Messaging wurde bei der Produkteinstellung aller Aktiv-Mobilverträge allen Kunden zunächst kostenlos bis 31.3.2004 automatisch zur Verfügung gestellt.
Dazu wurden Sie mit einem entsprechenden Anschreiben der Deutschen Telekom AG zur Vertragsumstellung im Oktober 2003 informiert.
Da Sie diesem nicht widersprochen und die Box auch bisher nicht gekündigt haben, erfolgt die Berechnung zu Recht.
Sollten Sie diese Leistung nicht mehr wünschen, so bitten wir Sie, von Ihrem Anschluss aus die Hotline der T-NetBox unter 08003304747 anzurufen und dort zu kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
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Jetzt bin ich nicht sicher, ob ich schon durch Nichtreaktion einen Vertrag mit der Telekom eingegangen bin und bezahlen muss oder den Betrag wie angekündigt abziehen kann.
Vielleicht hat jemand das Wissen oder die Erfahrungen, um mir weiterzuhelfen. Danke schon im Voraus.