Telekom zieht zurückbehaltenen Betrag einfach ein

iffeldorfer

Frisch registriert
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, was ich mit der Telekom machen soll ;--)) :argue:

Ich hatte im Okt. 2003 eine Rechnung mit ca. 100 EUR 190-ziger Gebühren.
Ich habe der Telekom den Formbrief von Dialerschutz geschickt und die Angabe der Telefonnummern verlangt (Verbindungsnachweis). Ausserdem habe ich den Lastschrifteinzug bei der Bank wieder zurückgerufen und die normale Telefonrechnung überwiesen.

Die Telekom hat zurückgeschrieben, dass mein Anschluss in Ordung ist und ich das Geld zu bezahlen hätte. Ein Einzelverbindungsnachweis habe ich bis heute nicht erhalten.

Bis heute habe nichts mehr von der Telekom gehört.

Wie ich nach genauer Überprüfung meines Kontos jetzt jedoch feststellen musste, hat die Telekom im Dezember einfach den einbehaltenen Betrag wieder eingezogen (das hatte ich einfach übersehen -sau blöd -, weil ich dachte der Betrag gehört zu einem anderen Telefonanschluss den ich noch habe und ich nicht mit der Dreistigkeit der Telekom gerechnet hatte).

Jetzt weis ich auch warum die sich nicht rühren.

So, jetzt habe ich nochmal eine Brief mit Verweis auf den letzten geschrieben und die Lastschrifteinzugsermächtigung gleich mal gekündigt.

Soll ich das Geld jetzt einfach von den nächsten Telefonrechnungen einbehalten ? Was mein Ihr ?

Danke für die Hilfe.
 
Rechnung doppelt gezahlt ....

Nein, ich habe die Rechnung nicht doppelt gezahlt sondern die Lastschrift von der Telekom in Höhe der Rechnung - ca. 150 EUR - zurückgerufen (Rücklastschrift). Der Betrag wurde wurde mir dann gutgeschrieben. Dann habe ich 50 EUR bezüglich der Rechnung an die Telekom überwiesen.

Im Dezember hat die Telekom die 100 EUR Differez (also die 190-ziger) Gebühren) dann einfach wieder eingezogen.
 
Re: Rechnung doppelt gezahlt ....

Anonymous schrieb:
Im Dezember hat die Telekom die 100 EUR Differez (also die 190-ziger) Gebühren) dann einfach wieder eingezogen.
Heißt "einfach wieder" jetzt mit oder ohne Lastschriftgenehmigung? Hast Du nur dieser Rechnung widersprochen? Hast Du den Einzug ausdrücklich untersagt? Überweist Du inzwischen Deine Rechnungen oder zieht die Telekom immer noch per Lastschriftverfahren ein?
 
im Dezember einfach wieder eingezogen ...

Die Lastschrifteinzugsermächtigung habe ich bis heute nicht widerrufen.

Die Rechnung 10/2003 mit den 190-ziger Gebühren habe ich formgerecht reklamiert (Formbrief Dialerschutz.DE) und geschrieben, dass ich die in der Rechnung enthalten 190-ziger Gebühren nicht zahlen werde.

Den Lastschrifteinzug der Telekom für die Rechnung 10/2003 habe ich bei der Bank vollständig zurückgerufen / stornieren lassen.

Den Rechnungsbetrag 10/2003 minus 190-ziger Gebühren habe ich an die Telekom überwiesen.

Den zu wenig überwiesen Betrag für die Rechnung 10/2003, also die strittigen 190-ziger Gebühren hat die Telekom im Dezember per Lastschrift eingezogen, was Sie meiner Meinung nach nicht hätte tun dürfen, obwohl sie noch eine Lastschrifteinzugsermächtigung besitzt.

Hätte ich es füher bemerkt, bis 6 Wochen nach dem Lastschrifteinzug, dann hätte ich die Lastschrift wieder zurückrufen können. Kann ich jetzt aktuelle Rechnungen der Telekom um die strittige 190-ziger Gebühr aus der Rechnung 10/2003 kürzen, oder ist davon abzuraten, da das dazu führt, dass die Telekom den Anschluss sperrt ?
 
Hallo,
ich weiß nicht seit wann das Urteil bzw. die Regelung gilt, jedoch habe ich vor ein paar Tagen im TV einen Bericht gesehen, in dem es hieß, Lastschriften könnten bis zu zwei Jahre (glaube ich, auf jeden Fall deutlich länger als bloß ein paar Wochen) nach Abbuchung zurückgefordert werden.
Hoffe, das hilft weiter.
 
Das war auch gestern auch bei Akte 04 von einem Juristen erwähnt worden.

Er sagte: 2001 hat ein Gericht die 6 Wochenklausel gekippt und es sind 1 bis 2 Jahre nach Einzug der Lastschriften noch Rückforderungen möglich.
 
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