http://www.teltarif.de/arch/2005/kw28/s17856.html
nur zitiert, nicht kapiert
aka
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Mai (Az.: VI-U (Kart) 6/05) eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, dass die Deutsche Telekom verpflichtet ist, die Abrechnung auch für Datenmehrwertdienste durchzuführen, die zeittarifiert sind. Soweit die Verbindung mittels Dialer hergestellt wird, müssen die für den Verbindungsaufbau eingesetzte Dialer bei der Regulierungsbehörde registriert sein. Der durch die Weigerung entstehende Schaden führt zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Mehrwerteanbieter.
nur zitiert, nicht kapiert
aka