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http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,495489,00.html
http://news.google.de/nwshp?ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de&tab=wn&q=sms spam
weitere QuellenKarlsruhe - Telekommunikationsunternehmen müssen Informationen über die Versender von Werbe-SMS herausgeben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Konkret ging es bei dem Fall um die Klage eines Rechtsanwalts gegen T-Mobile. Der Mobilfunkanbieter hatte sich geweigert, Name und Adresse des Urhebers einer unerwünschten Werbe-SMS herauszugeben.
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