Telekom darf fremde Leistungen einklagen?

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goran

http://www.jurpc.de/rechtspr/20070025.htm

Habe ich das so richtig verstanden? Wenn in den AGB´s der Telekom steht, das die Forderungen aus 0900-Nummern gleichzusetzen sind mit eigenen Forderungen, muss der Kunde zahlen?

Das wäre ja genau das Gegenteil vom eigentlichen Nutzen des damals neuen TKG.

Goran
 
AW: Telekom darf fremde Leistungen einklagen?

zum einen hat das nicht unmittelbar etwas mit 0900 Nummern zu tun. Es geht um einen Rechtstreit aus 2001 !
Unter dem 4. April 2001 stellte die Klägerin dem Beklagten für Verbindungen im Zeitraum vom 14. Februar bis 26. März 2001 sowie für die Bereitstellung des Anschlusses insgesamt 29.205,78 DM (= 14.932,68 €) in Rechnung.
zum zweiten ist noch immer nichts entschieden
4. Da sich die Vorinstanz - von ihrem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - mit den vom
Beklagten gegen den Vergütungsanspruch erhobenen Einwendungen, auf die einzugehen in der
Revisionsinstanz keine Notwendigkeit besteht, nicht befasst hat, ist die Sache zur Endentscheidung
noch nicht reif, so dass sie an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist (§ 563 Abs. 1 ZPO).
Die Revisionsinstanz enscheidet nicht in der Sache selbst. Das Urteil des BGH
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=484
Vorinstanzen:
LG Koblenz, Entscheidung vom 10.12.2004 - 10 O 280/04 -
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.02.2006 - 2 U 42/05 -
 
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