Telefonrechnung: Gebühr bei Verweigerung Lastschrifteinzug

zora

Frisch registriert
Bin grundsätzlich kein Freund des Lastschrifteinzuges und habe schon häufiger drei Kreuze gemacht, bestimmten Firmen nicht einfach ´mal eine erteilt zu haben.

Arcor berechnet mir seit Beginn des Vertragsverhältnisses (Komplett-Paket für 39 Euro aus Angebot Anfang 07) für die von mir getätigte Überweisung des Rechnungsbetrages als

"weitere Leistung: Überweisung kostenpflichtig"​

1,0252 Euro netto. (bis vor einigen Monaten stand noch "Papierrechnung" daneben)

Bislang habe ich mich geweigert, diesen Betrag zu zahlen und immer munter abgezogen unter Hinweis darauf, daß in den AGB, die rückseitig auf dem von mir unterschriebenen Vertrag abgedruckt sind, davon nie die Rede war. Arcor meinte darauf, die seien ja auch in ihrer Entgeltübersicht aufgeführt. Als Verbraucher sehe ich mich aber nicht bemüßigt, alle (mir nicht bei Vertragsabschluß ausgehändigten) Unterlagen meines Vertragspartners durchzuackern, ob er irgendwelche Zusatzkosten geltend machen könnte. Mal ganz davon abgesehen, daß ich ja bereits eigene Bankgebühren für die von mir ausgeführte Überweisung habe.

Meines Erachtens soll hierdurch zur Teilnahme am Lastschriftverfahren gezwungen werden. Interessanterweise bekommt man wohl auch keine Rechnung online mehr, wenn man nicht einziehen läßt.

Soweit ich weiß, hatte die Telekom dieses Ansinnen vor Jahren auch einmal. Nur was daraus geworden ist, habe ich nicht mitbekommen.
Jemand ´ne Idee oder gleiche Erfahrungen, wenn nicht sogar Erfolge?
 
AW: Telefonrechnung: Gebühr bei Verweigerung Lastschrifteinzug

Soweit ich mich entsinnen kann, hat die T-Com das damals wieder eingestellt. Natürlich war das wahrscheinlich erst, nachdem irgendwo ein Urteil gefallen war. Was hältst du davon, selbst einen Anwalt mit der Sache zu betrauen oder über die Verbraucherzentrale ein Verfahren anzustoßen?
 
AW: Telefonrechnung: Gebühr bei Verweigerung Lastschrifteinzug

Hi Zora,
suche mal nach dieser Entscheidung:
OLG Düsseldorf Az: 6 U 206/95

Bei der von Reducal angesprochenen BGH- Entscheidung ging es glaube ich darum, ob Lastschrifteinzug vor Zugang der Rechnung OK ist.
 
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