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Anonymous
Dank eurer zahlreichen Unterstützung hier in Dialerschutz (siehe Thread: Telefongesellschaft droht Anschluß zu sperren) lenkt Arcor ein und erstattet Dialergebühren: Im Dezember 2003 tauchten auf unserer Telefonrechnung Gebühren für einen 0190 Dialer über 40 Euro auf. Da weder meine Frau noch ich willentlich eine solche Verbindung hergestellt haben legte ich Widerspruch ein und zahlte nur den Rechnungsbetrag abzüglich der Dialerkosten. Ich installierte ein Dialerschutzprogramm. Interessanterweise war zu diesem Zeitpunkt kein Dialer mehr auf dem Rechner zu finden. Die Telefongesellschaft hat bis heute weder den angeforderten Einzelverbindungsnachweis noch den Nachweis über die technische Prüfung vorgelegt. In zahlreiche Schreiben verneinte ich einen Zahlungsanspruch, da ich die Leistung die mir berechnet wurde, nie angefordert habe und somit kein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande kam. Zur Antwort erhielt ich stets ähnliche Standardschreiben. Ich weiß nicht ob sich dort überhaupt jemand die Mühe machte die Post zu lesen. Schließlich wurde uns angedroht unseren Telefonanschluß zu sperren wenn wir weiter nicht zahlten. Vermutlich hätten an dieser Stelle die meisten Telefonkunden aufgegeben und gezahlt. Ich antwortete, die Einwände seien begründet, dazu sei nur der inzwischen umfangreiche Schriftverkehr zu lesen und eine Sperrung sei gem. §19 Abs. 4 TKV unzulässig. Unser Telefonanschluß wurde nicht gesperrt und Arcor hat inzwischen eingelenkt, ich erhielt von Arcor die Nachricht die betreffenden Gebühren würden erstattet. Nur dank eurer Ermutigungen und der zahlreichen fundierten Informationen hier im Forum verlor ich nicht die Nerven und hielt den Widerspruch bis zuletzt aufrecht. Das BGH Urteil ist eine ganz entscheidende Niederlage für die Dialeranbieter und auch die Telefongesellschaften können kein Interesse mehr an illegalen Dialern haben, die Position des Kunden wurde ganz entscheidend gestärkt. Bei Einsprüchen hat die betreffende Gesellschaft kaum noch Möglichkeiten die Gebühren auf dem juristischen Weg einzutreiben.