Telefon-Abzocke: Netzagentur verhängt 29.600 Euro Bußgeld

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Sind ja geradezu drakonische Maßnahmen. Wird vermutlich aus den Portokassen der Sekretärinnen bezahlt.
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Die Wattestäbchenarmee sollte sich schämen, das ist ja geradezu eine Schande. Selbst in einem einzigen Fall könnte man laut Gesetz höhere Strafen verhängen. Ist das wirklich deren Ernst?
Auspeitschen & Abschaffen!
 
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Bundesnetzagentur verhängt in eineinhalb Jahren Ordnungsgelder von nur insgesamt 29600 Euro für Rufnummernmissbrauch - Antispam e. V.
Bei einem Aufkommen von 96000 Beschwerden und Anfragen ergibt sich also pro Beschwerde für den betrügerischen Unternehmer ein Risiko eines Ordnungsgeldes von ungefähr sagenhaften 30 Cent. Trotzdem werden viele Mehrwertdienstleister diese "Strafen" immer noch als viel zu hoch empfinden, als eine "unverhältnismäßige Beschränkung kreativer, innovativer Unternehmen der Telekommunikation am Wirtschaftsstandort Deutschland". Eigentlich müsste die Bundesnetzagentur konsequenterweise Leistungsprämien für den Mehrwertbetrug zahlen, warum nicht am besten gleich von unseren Steuergeldern.
 
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Diese "Leistungsprämien für den Mehrwertbetrug" hatten wir doch schon. Die Registrierungsgebühren für Dialer hat die gleiche Öffentlichkeit bezahlt, die auch die Dialeropfer zu stellen hatte.

Die Betreiber der Dialerei haben für den Registrierungswahnsinn von überwiegend gesetzwidrigen Dialern keinen Cent bezahlt.
 
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Was kostet die Bundesnetzagentur den Steuerzahler? :-D

Es gab da mal was mit dem Zoll, der Otto-Normal-Verbraucher im Rahmen von Internetgeschäften im Ausland aufs Korn nahmen und Steuern im Centbereich einforderte.

Der Erfolg war ähnlich hoch und der Steuergeldeinsatz 1,5 Mio...:roll:

Hab es leider nicht wiedergefunden...:wall:
 
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Was kostet die Bundesnetzagentur den Steuerzahler?
Wahrscheinlich weniger, als eine Frühpensionierung der Postbeamten gekostet hätte... Eine andere Existenzberechtigung der Bundesnetzagentur sehe ich nicht, zumindest nicht im Bereich Verbraucherschutz.
Dass man sich so einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen traut und gleichzeitig ständig sagt, man habe alles im Griff, das ist eine Frechheit.

Lest mal:
http://www.jurablogs.com/de/bundesn...brauch-mit-illegalen-gewinnspielen-hart-durch

Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, zeigt sich entschlossen im Kampf gegen Unternehmen, die Rufnummern bewusst missbrauchen, um wirtschaftliche Gewinne auf Kosten der Verbraucher zu erzielen. “Wir schützen die Verbraucher und gehen unnachgiebig gegen einen derartig organisierten Rufnummermissbrauch vor. Das Telekommunikationsgesetz hat uns Instrumente an die Hand gegeben, mit denen wir den Missbrauch von Telefonnummern bekämpfen können. Diese Instrumente schöpfen wir voll aus. Es darf nicht zu Schlupflöchern für Unternehmen kommen, die durch technische Manipulationen eindeutige Regeln umgehen wollen. Missbrauch von Rufnummern und Tricks dürfen nicht Basis für Geschäftsmodelle sein. Dies kann auch nur im Interesse rechtschaffender Anbieter im Mehrwertdienstemarkt sein.”

Das von der Maßnahme der Bundesnetzagentur betroffene Telekommunikationsunternehmen hatte mittels Telefoncomputern bei Verbrauchern angerufen und ihnen über eine automatische Ansage mitgeteilt, sie hätten einen Preis gewonnen.
Nichts, was man dazu sagen müsste, dürfte man hier öffentlich schreiben...
Das ist eine riesengroße Sauerei und für mich ist die Bundesnetzagentur als ernsthafter Ansprechpartner hiermit endgültig gestorben. Strukturelle Mitstörer sind das.
 
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Bundeswitzagentur legt "Tätigkeits"bericht vor | Telekommunikationsrecht
Die Zahlen, die die Bundesnetzagentur nunmehr vorlegt, verschlagen einem aber in ihrer Peinlichkeit denn doch eingermaßen die Sprache. Wenn die Bundesnetzagentur irgendwie das Treiben der Abzocker im Berichtszeitraum gestört haben sollte, dann allenfalls durch diesen Bericht, weil sie sich womöglich totgelacht haben könnten oder an ihren Lachtränen ersoffen sind.
 
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Es gibt noch weitere Absurditäten im Zusammenhang mit dem "Tätigkeitsbericht":
Aus dem Tätigkeitsbericht 2008/2009 der Bundesnetzagentur, S.175

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/17897.pdf

"Am 4. November 2009 wurde nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung erstmalig ein Nummerierungskonzept veröffentlicht.

Bei einer Reihe von Nummernarten ist nach dem Konzept eine Veränderung der regulatorischen Vorgaben beabsichtigt. So ist z. B. bei Mehrwertdiensterufnummern vorgesehen, bereits vor der Nummernzuteilung seitens der Bundesnetzagentur verstärkt zu prüfen, ob eine rechtswidrige Nummernnutzung zu erwarten ist. [Das wird dann etwa so ablaufen: Oberwattestäbchen Kurth schickt seinen Referat-512-Obermacker nach Heppenheim und fragt an, ob eine rechtskonfrome Nutzung beabsichtigt ist. Antwortet Heppenheim mit "ja" gilt das als geprüft]
Das Nummerierungskonzept 2009 ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht."

Aus dem Nummerierungskonzept 2009, Seite 18
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/15541.pdf

"Nach den bisherigen Regelungen für ... (0)900 ist derzeit die Nutzung einer Rufnummer durch den Zuteilungsnehmer für Kunden im Rahmen einer Dienstleistung zulässig. ... Dies erschwert die Verfolgung der missbräuchlichen Nutzung, vor allem wenn dies in Kombination mit einer unzureichenden Datenerhebung, wie beispielsweise fehlender Verfizierung oder Aktualisierung der Daten, erfolgt. Insbesondere im ordnungswidrigkeitenrechtlichen Zusammenhang erschwert das Modell bereits im Grundsatz die Zuweisung klarer Verantwortlichkeiten mit der Folge einer Erschwernis der Verhängung von Sanktionen gegen rechtswidrige Handlungen. ... Für den Rufnummernbereich (0)900 wird die Problematik dadurch intensiviert, als dass die Bundesnetzagentur gesetzlich verpflichtet ist, eine Datenbank zu führen, in der der Diensteanbieter verzeichnet ist. Die Datenbank ist auf die Erfassung des Zuteilungsnehmers ausgelegt. Ein Auseinanderfallen von Zuteilungsnehmer und Diensteanbieter im Bereich (0)900 führt deshalb zu falschen Datenbankeinträgen.

Vor diesem Hintergrund ist geplant, dieses Modell ... im Rufnummernbereich 0900 ... unter Einräumung eines Übergangszeitraums und der Festlegung entsprechender Umstellungsmodalitäten ... zu streichen. Eine Anpassung der Datenbankstrukturen war bereits zum Zeitpunkt der Einführung der gesetzlichen Verpflichtung aus rechtlichen und finanziellen Gründen nicht beabsichtigt. Denn damit wäre die Notwendigkeit der Bereitstellung und Implementierung sehr aufwendiger neuer operativer Prozesse für eine differenzierte Datenerhebung verbunden gewesen. (...)

Bislang wurden Rufnummern aus den Bereichen (0)180, (0)700, (0)800 und (0)900 zugeteilt, ohne die vom Antragsteller gemachten Angaben zu seiner Identität zu überprüfen. Dies führte dazu, dass Maßnahmen nach § 67 TKG nicht verhängt werden konnten, weil sich herausstellte, dass falsche Angaben gemacht wurden. (...) Zur besseren Identifizierung des Antragstellers und damit zur besseren Verfolgung von Auflagenverstößen sollten insbesondere für die Rufnummernbereiche (0)180 und (0)900 höhere Anforderungen an die Antragstellung formuliert werden (z. B. Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Antragstellers bzw. seines gesetzlichen Vertreters). Es ist geplant, dies im Zuge der Erstellung der Nummernpläne für die Nummernbereiche (0)180, (0)700, (0)800 und (0)900 zu realisieren. (...) Weiter ist vorgesehen, eine Regelung aufzunehmen, nach der in Fällen, in denen eine rechtswidrige Nummernnutzung befürchtet wird, zur vertieften Antragsprüfung in Hinblick auf § 6 Nr. 1 lit. b TNV weitere Unterlagen (insbesondere Beschreibungen zum geplanten Geschäftsmodell, Finanzierungskonzept) angefordert werden können.

Zu den genannten Nummernplänen ist eine öffentliche Anhörung vorgesehen, so dass zur konkreten Ausgestaltung der geschilderten Anforderungen noch einmal im Detail Stellung genommen werden kann."
Danke @g.

Wenn das der Grund für die lächerlichen Strafen ist, muß die Frage gestellt werden, wer die Verantwortung dafür trägt, dass dieser Unsinn jahrelang Praxis war!
Da durfte jede Phantasiegestalt Nummern ordern, aber bei den Beschwerden der Verbraucher mußte man Namen und Anschrift nennen. Sind die denn völlig meschugge?

Die Bundesnetzagentur hat Scheiße gebaut, das muß Konsequenzen haben. Ich fordere hier einfach mal Matthias Kurth wegen Versagens zum Rücktritt auf.
Und das meine ich VÖLLIG IM ERNST!
 
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