Aus dem Tätigkeitsbericht 2008/2009 der Bundesnetzagentur, S.175
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/17897.pdf
"Am 4. November 2009 wurde nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung erstmalig ein Nummerierungskonzept veröffentlicht.
Bei einer Reihe von Nummernarten ist nach dem Konzept
eine Veränderung der regulatorischen Vorgaben beabsichtigt. So ist z. B. bei Mehrwertdiensterufnummern vorgesehen,
bereits vor der Nummernzuteilung seitens der Bundesnetzagentur verstärkt zu prüfen, ob eine rechtswidrige Nummernnutzung zu erwarten ist. [Das wird dann etwa so ablaufen: Oberwattestäbchen Kurth schickt seinen Referat-512-Obermacker nach Heppenheim und fragt an, ob eine rechtskonfrome Nutzung beabsichtigt ist. Antwortet Heppenheim mit "ja" gilt das als geprüft]
Das Nummerierungskonzept 2009 ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht."
Aus dem Nummerierungskonzept 2009, Seite 18
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/15541.pdf
"
Nach den bisherigen Regelungen für ... (0)900 ist derzeit die
Nutzung einer Rufnummer durch den Zuteilungsnehmer
für Kunden im Rahmen einer Dienstleistung
zulässig. ...
Dies erschwert die Verfolgung der missbräuchlichen Nutzung, vor allem wenn dies in Kombination mit einer unzureichenden Datenerhebung, wie beispielsweise fehlender Verfizierung oder Aktualisierung der Daten, erfolgt. Insbesondere im ordnungswidrigkeitenrechtlichen Zusammenhang erschwert das Modell bereits im Grundsatz die Zuweisung klarer Verantwortlichkeiten mit der Folge einer
Erschwernis der Verhängung von Sanktionen gegen rechtswidrige Handlungen. ... Für den Rufnummernbereich (0)900 wird die Problematik dadurch intensiviert, als dass die Bundesnetzagentur gesetzlich verpflichtet ist, eine Datenbank zu führen, in der der Diensteanbieter verzeichnet ist. Die Datenbank ist auf die Erfassung des Zuteilungsnehmers ausgelegt. Ein Auseinanderfallen von Zuteilungsnehmer und Diensteanbieter im Bereich (0)900 führt deshalb zu falschen Datenbankeinträgen.
Vor diesem Hintergrund ist geplant, dieses Modell ... im Rufnummernbereich 0900 ... unter Einräumung eines Übergangszeitraums und der Festlegung entsprechender Umstellungsmodalitäten ... zu streichen. Eine
Anpassung der Datenbankstrukturen war bereits zum Zeitpunkt der Einführung der gesetzlichen Verpflichtung
aus rechtlichen und
finanziellen Gründen nicht beabsichtigt. Denn damit wäre die Notwendigkeit der Bereitstellung und Implementierung sehr aufwendiger neuer operativer Prozesse für eine differenzierte Datenerhebung verbunden gewesen. (...)
Bislang wurden Rufnummern aus den Bereichen (0)180, (0)700, (0)800 und (0)900 zugeteilt,
ohne die vom Antragsteller gemachten Angaben zu seiner Identität zu überprüfen. Dies führte dazu, dass Maßnahmen nach § 67 TKG nicht verhängt werden konnten, weil sich herausstellte, dass falsche Angaben gemacht wurden. (...) Zur besseren Identifizierung des Antragstellers und damit zur besseren Verfolgung von Auflagenverstößen sollten insbesondere für die Rufnummernbereiche (0)180 und (0)900 höhere Anforderungen an die Antragstellung formuliert werden (z. B.
Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Antragstellers bzw. seines gesetzlichen Vertreters). Es ist geplant, dies im Zuge der Erstellung der Nummernpläne für die Nummernbereiche (0)180, (0)700, (0)800 und (0)900 zu realisieren. (...) Weiter ist vorgesehen, eine Regelung aufzunehmen, nach der
in Fällen, in denen eine rechtswidrige Nummernnutzung befürchtet wird, zur vertieften Antragsprüfung in Hinblick auf § 6 Nr. 1 lit. b TNV weitere Unterlagen (insbesondere Beschreibungen zum geplanten Geschäftsmodell, Finanzierungskonzept) angefordert werden können.
Zu den genannten Nummernplänen ist eine öffentliche Anhörung vorgesehen, so dass zur konkreten Ausgestaltung der geschilderten Anforderungen noch einmal im Detail Stellung genommen werden kann."