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"Es ist nicht auszudenken, welcher organisatorische und finanzielle Aufwand durch diese unnütze Detektivarbeit entstünde."
Wenn mehrere Antragsteller die Zuteilung der selben Rufnummer zeitgleich beantragen, werden wie folgt Bevorrechtigungen eingeräumt:
......
Rang 2: Einbettung durch Dienstleister
Der Antragsteller beantragt die Einbettung einer von ihm vor dem 2001-03-14 in Zusammenhang mit der Dienstekennzahl (0)190 als Dienstleister genutzten Rufnummer. Dienstleister ist, wer nachweisbar mit einem Kunden einen Vertrag über die Nutzung der Rufnummer abgeschlossen hat. Der Nachweis ist schriftlich in Form eines Dienstleistungsvertrages mit dem Kunden zu erbringen und dem Antrag beizufügen.
Der Kunde beantragt, dass die letzten Stellen der Telefonnummern geXXXXt werden - aus datenschutzrechtlichen Gründen. Der Kunde fängt sich nun einen Dialer und, man glaubt es kaum, die Nummer wird geXXXXt. Da der Kunde sich keiner Schuld bewußt ist, verweigert er die Zahlung und bittet die Telekom, den 0190-Anbieter zu benennen. Antwort der Telekom: "geht nicht, die letzten Stellen der Telefonnummer sind geXXXXt, eine Rückverfolgung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich - ciao". Auf Rückfrage von Reportern bei der Staatsanwaltschaft ergibt: "Stimmt, der Anbieter kann aus Gründen des Datenschutzes nicht ermittelt werden".
"Im Gegenteil: Obwohl der Bundeswirtschaftminister es seinerseits verabsäumt hat, uns die rechtliche Grundlage für eine noch effektivere Arbeit zu geben, haben wir eine hervorragende Leistungsbilanz aufzuweisen“, so Kruse. So sei beispielsweise das Problem von Jugendschutzverletzungen "im Bereich 0190 nicht mehr existent" und auch die Pflicht zur Preisauszeichnung werde "im Wesentlichen erfüllt".
Nach dem Telekom-Verband BREKO hat sich auch der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) gegen die vom Bundeskabinett vorgesehene Gesetzesänderung zum Schutz vor 0190- Abzocke ausgesprochen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bezeichnet der Verein die geplante Änderung der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung als "unsystematischen, populistischen Schnellschuss". Dem Ziel, die Verbraucher vor kriminellen Machenschaften zu schützen, komme man damit keinen Schritt näher.