Telecom-Verband kritisiert Gesetz gegen 0190-Abzocke

"Es ist nicht auszudenken, welcher organisatorische und finanzielle Aufwand durch diese unnütze Detektivarbeit entstünde."

...das Armenhaus lässt grüssen! Die meisten Dialerhersteller kennen ihre Kunden genau und "schützen" diese. Wenn "man" einen dementsprechenden Vertrag mit seinen Kunden macht, ist überhaupt keine "Detektivarbeit" nötig.
:bandit
 
eigentlich sollte es doch eine selbstverständlichkeit sein, dass ich meine vertragsgegner kenne. da fällt mir folgendes argument ein: der dialer als einfache und vor allem anonyme zahlungsmöglichkeit. zusammen mit lüddemanns aussage wird eigentlich klar, was oder wer hier anonym bleibt. der geprellte anschlussinhaber jedenfalls nicht.

:schuettel:
 
hi

mittlerweise verstehe ich, warum es so wenige gute Kaberettisten und Satiriker gibt.
(Volker Pisper ist einer der wenigen)
Die Realsatire(tragödie) läßt denen einfach keine Chance mehr!

in Trauer :cry:

Technofreak
 
Wenn mehrere Antragsteller die Zuteilung der selben Rufnummer zeitgleich beantragen, werden wie folgt Bevorrechtigungen eingeräumt:
......
Rang 2: Einbettung durch Dienstleister

Der Antragsteller beantragt die Einbettung einer von ihm vor dem 2001-03-14 in Zusammenhang mit der Dienstekennzahl (0)190 als Dienstleister genutzten Rufnummer. Dienstleister ist, wer nachweisbar mit einem Kunden einen Vertrag über die Nutzung der Rufnummer abgeschlossen hat. Der Nachweis ist schriftlich in Form eines Dienstleistungsvertrages mit dem Kunden zu erbringen und dem Antrag beizufügen.

...ein Auszug aus den seit 2002 gültigen Spielregeln der Reg-Behörde.
Ansatzweise geht es ja schon, aber warum nur "Grund für Bevorrechtigung" und nicht überhaupt Grundvoraussetzung?
:holy:
 
Hi,

ich finde folgende Sache ziemlich "seltsam":

Der Kunde beantragt, dass die letzten Stellen der Telefonnummern geXXXXt werden - aus datenschutzrechtlichen Gründen. Der Kunde fängt sich nun einen Dialer und, man glaubt es kaum, die Nummer wird geXXXXt. Da der Kunde sich keiner Schuld bewußt ist, verweigert er die Zahlung und bittet die Telekom, den 0190-Anbieter zu benennen. Antwort der Telekom: "geht nicht, die letzten Stellen der Telefonnummer sind geXXXXt, eine Rückverfolgung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich - ciao". Auf Rückfrage von Reportern bei der Staatsanwaltschaft ergibt: "Stimmt, der Anbieter kann aus Gründen des Datenschutzes nicht ermittelt werden".

Dieser Bericht war in irgendeiner Fernsehsendung da - und irgendwie verstehe ich das nicht. An wen zahlt die Telekom dann den überwiesenen Betrag? Haben die da so ein besonderes Konto, wo jeder Vertragspartner ein paar Euro abbucht - einfach so? Denn es weiß ja angeblich, aus datenschutzrechtlichen Gründen, keiner wem das Geld gehört, oder verstehe ich da was total falsch?

Vielleicht kann mir mal jemand erklären, wie das gehen soll :argl:
 
@Freeman76;

Hi Freeman,

es gibt da mehrere xxxx-Dimensionen.
Mein Lieblingsbeispiel zuerst:
Man hat sich einen Mainpeandialer bewusst oder nicht "gezogen".
Man erfragt den Anbieter bei der Telekomauskunft, Antwort: DeTeMedien Frankfurt. Beschwert man sich nun bei DeTeMedien, wird man sofort zu Mainpean, Berlin verwiesen. OT DeTeMedienmitarbeiter: es handelt sich hier wahrscheinlich um Pornoseitchen..."
Mainpean verweist sofort auf die sekundengenaue Abrechnung und die FST-Konformität des Dialers. Ansonsten: Daten(Kunden)-Schutz. *Schranzz!* Den eigentlichen Anbieter kriegste jetzt nur noch mit Glück oder gar nicht raus. Siehe Spam-brother-Aktionen aus Berlin. Dies ist nun ein Glücksfall, Du kennst wenigstens die Versicker-Gullys annähernd.
Bei EOPS wird das schon schwieriger. Siehe Hanse-Nexnet, etc...
Auch hier Nullbockstimmung den eigentlichen Kunden "auszuliefern", es sei denn, die "Kunden" drehen völlig ab ....Gibraltar-und Taiwanserver sind sowieso ge-xxxxt.
So eignet sich Datenschutz hervorragend zur Verhinderung von Aufklärung zumindest semi-krimineller Aktionen, gelinde ausgedrückt.
Das ist ein wichtiger Ansatzpunkt, der so beiläufig bei der aktuellen Rechtslagediskussion unter den Tisch zu fallen scheint...
Bleiben die RegTP-Fragen: Wird hier nur noch sinnfrei nach § agiert, wieso kann nicht jeder Bürger eine Auskunft über den eigentlichen Anbieter erhalten, hat die RegTP selbst noch den Überblick über ihre Verordnungen, wer kontrolliert die RegTP, ist eine Reform der "verkrusteten" Hierarchien nicht dringlichst angesagt, ansonsten bleibt jeder Reformansatz dem Verbraucher im Halse stecken? :bandit
 
so etwa schaut das problem aus...
allerdings ist mainpean genaugenommen der "vertragspartner":
der dialer bewerkstelligt im allgemeinen folgendes: durch ihn kommt ein vertrag des anschlussinhabers über die bereitgestellte leitung via 019xxx als dienstleistung zustande. die vermittelten dienste sind da letztendlich getrennt und genau das wurde im letzten jahr höchstrichterlich so abgesegnet: "das bereitstellen der telefonleitung ist als wertneutral anzusehen." - nach der schuldrechtsreform zum 1.01.2002 könnte das allerdings anders ausschauen: wichtig ist hier wohl die frage: was kriege ich über 0190xxx? eine dienstleistung oder doch eine ware? wenn es eine ware ist, die über die leitung kommt (ist bei downloads gar nicht abwegig), dann müsste ich bereits vor vertragsabschluss einige wichtige daten über die ware kennen (von wem kriege ich denn was?) um die möglichkeit zu haben, mein rücktrittsrecht auszuüben, und da genügt es kaum, wenn sich lediglich der anbieter der teuren leitung in einem klitzekleinen fenster am unteren ende der 600-zeiligen agb vorstellt...


:3d:
 
Und da gibt es ja noch eine TKV: :lol:

§ 14
Einzelverbindungsnachweis

Im Kabinett verabschiedet am 09.12.97
Tritt zum 1. Januar 1998 in Kraft

Verlangt der Kunde für Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, so hat der Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der datenschutzrechtlichen Vorschriften diesen Einzelverbindungsnachweis zu erteilen. Dies gilt nicht, wenn nach der besonderen Art der Leistung eine Rechnung üblicherweise nicht erteilt wird.
Der Einzelverbindungsnachweis muß im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Entgelte so detailliert ausweisen, daß die Überprüfung und Kontrolle der entstandenen Entgeltforderungen möglich ist. Die Standardform des Einzelverbindungsnachweises ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

§ 15
Rechnungserstellung

(1) Soweit der Kunde mit anderen Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nicht etwas anderes vereinbart, ist ihm von seinem Anbieter des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz (Rechungsersteller) eine Rechnung zu erstellen, die auch die Entgelte für Verbindungen ausweist, die durch Auswahl anderer Anbieter von Netzdienstleistungen über den Netzzugang des Kunden entstehen.
Die Rechnung muß die einzelnen Anbieter und zumindest die Gesamthöhe der auf sie entfallenden Entgelte erkennen lassen. § 14 bleibt unberührt.
Die Zahlung an den Rechnungsersteller hat befreiende Wirkung auch gegenüber den anderen auf der Rechnung aufgeführten Anbietern.
Zum Zwecke der Durchsetzung der Forderungen gegenüber ihren Kunden hat der Rechnungsersteller den anderen Anbietern die erforderlichen Bestands- und Verbindungdaten zu übermitteln.

(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, daß die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.

§ 16
Nachweis der Entgeltforderungen

(1) Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte,
so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.

Also alles kalter Kaffee?
Mal abgesehen davon, daß die liebe Telekom sich sowieso in vielen Punkten nicht an die ihr auferlegte TKV hält... :-?
 
@Tonguru

es gibt so viele Haken , Ungereimtheiten und anderes bei der ganzen Problematik , daß z.Z wie man aus der
http://www.dialerundrecht.de
entnehmen kann, die Juristen sich noch völlig im unklaren sind und uneinheitliche Rechtsprechung
stattfindet , wie Mehrwertdienste im Internet zu behandeln sind.
Über Politiker insbesondere in Wahlkampfzeiten will ich mich nicht mehr äußern. :-?

Um nur ein Beispiel der Unklarheit zu zeigen: In der vor dir zitierten TKV:

§ 16
Nachweis der Entgeltforderungen

(1) Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte,
so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.

Sprachkommunikation !! , da fängen nämlich schon die unterschiedlichen Auslegungen an, ob
Mehrwertdienste im Internet darunter fallen!

Technofreak
 
und der Kreis schließt sich wieder:
http://www.heise.de/newsticker/data/cp-08.06.02-001/
:evil: :evil: :evil:
Zitat aus diesem Artikel: Es sei ein "Ding der Unmöglichkeit", in der Kette wiederholter Weitervermietungen von 0190-Nummern den Letzten auszumachen.
Aber der Verbraucher soll es können, wenn er gegen die erhobene Entgelthöhe Einwände hat!!! :(
Noch ein Zitat: Die Kritik beruht aber offenbar auf einem Irrtum, denn die in der Verordnung bezeichneten "Anbieter von Netzleistungen" sind nicht die Betreiber der 0190-Nummern, sondern die Unternehmen, denen die Regulierungsbehörde die Nummernblöcke zugeteilt hat.
Die dann bei Beschwerden auf den Anbieter der Netztleistung verweisen.
Und alles bleibt beim Alten. Oder etwa nicht?
:evil: :evil: :evil:

Gruss Frank
 
"Im Gegenteil: Obwohl der Bundeswirtschaftminister es seinerseits verabsäumt hat, uns die rechtliche Grundlage für eine noch effektivere Arbeit zu geben, haben wir eine hervorragende Leistungsbilanz aufzuweisen“, so Kruse. So sei beispielsweise das Problem von Jugendschutzverletzungen "im Bereich 0190 nicht mehr existent" und auch die Pflicht zur Preisauszeichnung werde "im Wesentlichen erfüllt".

...würg! :evil:

PS:...was ist eigentlich "verabsäumen"? Duden und Brockhaus finden nix...
vielleicht ein Freud'scher: leider hat unsere Espressomaschine heute nicht richtig aufgeschäumt und Müller hat alles versäumt, macht zusammen: verabsäumt. :D
 
da frage ich mich doch folgendes: wie schaut das eigentlich aus, bei verletzungen des "jugendschutzes"? was beinhaltet das ganz genau? wer kontrolliert das und wie werden verstöße geahndet?
als die letzte mainpean-spam-welle um ostern besitz von meinem postfach ergriff (crackdialer), fand sich da weder ein hinweis auf die folgenden inhalte, noch gab es ein adult-verification-system.
ich würde das "nicht existente problem des jugendschutz im bereich 0190" viel mehr auf den umstand zurückführen, dass die meisten geschädigten beim blick auf die rechnung nicht den blassesten schimmer haben, wie die unsummen zustande kommen und die netzanbieter ihre "kunden", die den endverbraucher bescheißen ohnehin nicht ans messer liefern. richter & co. regeln das ja wunderbar intern...

:saint:
 
Nach dem Telekom-Verband BREKO hat sich auch der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) gegen die vom Bundeskabinett vorgesehene Gesetzesänderung zum Schutz vor 0190- Abzocke ausgesprochen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme bezeichnet der Verein die geplante Änderung der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung als "unsystematischen, populistischen Schnellschuss". Dem Ziel, die Verbraucher vor kriminellen Machenschaften zu schützen, komme man damit keinen Schritt näher.

...diese Aussage ist sogar teilweise richtig. Letztendlich geht es um die Neuordnung der RegTP-Regeln, und, nebenbei um klare rechtliche Regelungen, denen die FST unterliegt. Aber so herum wird man das sicherlich gerne nicht sehen...
Wo bleibt der "Ehrenkodex", liebe FST??? Wenn ich tatsächlich ehrenhaft agieren will, werf ich doch alle Kotzbrocken auch ohne Müller, Sie entschuldigen mich liebe Leser, freiwillig raus, sonst bleibt der Kodex: :holy:
Tatsächlich ist dieses Statement der FST jedoch ein Dokument der abhängigen Selbstherrlichkeit.
:evil:
 
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