Talkline und (...)

hgoldsurfer

Frisch registriert
Hallo :o Ich hab mir am 29.05.einen questnet -Dialer eingefangen. ( Hat sich hinter meiner Anwendung runtergeladen), Kostenpunkt : 147 € :evil:
Um Klärung gebeten und dumme Antwort erhalten. Anzeige gestellt am 21.08. und Computer abgegeben.(noch kein Ergebnis ) Heute zum 2. Mal Post von RA (...) erhaltenKostenpunkt mittlerweile 217 €.
Kann mir jemand helfen wie ich weiter vorgehen soll, ich bin stur !!!
 
Einige Hinweise

Als Erstes sollten Sie http://www.dialerundrecht.de/wastun.htm

gründlich durchlesen.

Als nächstes sollten Sie die Postings von "Der Jurist", insbesondere seine Schilderungen und Textmuster zum Thema Beweislastumkehr gründlich lesen.
Hinweis: Auch im Nachbarforum von www.dialerschutz.de finden sich diesbezüglich sehr aufschlussreiche Postings.

Auch die Benutzung der hiesigen Suchfunktion sollte viele weitere Tipps und Erfahrungsberichte zu Tage fördern.
 
Als ersten Schritt empfehle ich:


http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html

Dort vor allem dem Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welche nicht, da sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:

Vgl. § 15 Abs. 2 TKV

(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.

Musterschreiben für den Widerspruch findest Du unter: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html

Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht. Dabei musst Du beachten, dass Du im Streitfall den Zugang des Widerspruchs beweisen musst. Deshalb dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein senden. Normaler Brief und Fax geht auch, wenn Du von Deinen Faxgeräte auf der ersten verkleinerten Seite des Schreibens den Sendebericht ausgedruckt bekommst. Ein „normales“ Faxjournal ist nicht Beweis geeignet.


Einen ganz konkreten Fall mit vielen Musterschreiben findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.

Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545

Die Beweislastumkehr ist notwendig, weil die Mehrwertdienstanbieter sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Einwahl ein Vertrag geschlossen sei und ihr Dialer sich niemals automatisch einwählen würde.
 
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