Tonguru
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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #168 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de | 7. August 2003 |
In Zusammenarbeit mit sedo.de | http://www.sedo.de |
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03) T-Buh - Telekomiker auf Markenfeldzug
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Die Telekom fuehrt seit einigen Monaten einen Feldzug fuer ihre Marken und das prominente Zeichen "T". Dabei ist sie sich nicht zu schade, Domains wie t-beutel.de und t-wurst.de zu registrieren. Aber das ist nur konsequent.
Die Telekom investiert seit Jahren massiv in ihre Marken. Sie zu schuetzen und auszubauen ist ihr Bestreben, und den Gegebenheiten des Marktes angemessen. Allein 2001 hat das Unternehmen, wie die Berliner Zeitung berichtet, knapp 2 Milliarden Euro in seine Marken investiert. "Dabei wird gegen Inhaber von "T"-Domains vorgegangen, um den Rechtsschutz fuer unsere T-Marken-Familie nicht zu verlieren", wie Stephan Althoff mitteilt, Leiter des Zentralbereichs Markenfuehrung und Werbung bei der Telekom.
Aktueller Gegner ist die Berliner Multimedia-IT-Agentur Team-Konzept, die am vergangenen Dienstag in Berlin eine T-Party veranstaltete. Die werbewirksame Veranstaltung ist die notwendige Reaktion auf die muendliche Verhandlung vom 15.07. vor dem LG Koeln. Das Gericht bestaetigte dem Team-Konzept, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken nicht bestehe. Zugleich legte es den streitenden Parteien nahe, sich bis 15.08. guetlich zu einigen; andernfalls muesse man ein Gutachten ueber die Bekanntheit des "T" fuer die Telekom einholen, das mit EUR 30.000 veranschlagt ist. Bei einer ueberragenden Bekanntheit der Telekom-Marke kaeme es auf die Frage der Verwechslungsgefahr nicht mehr an. Den Betrag fuer das Gutachten muss zunaechst die klagende Telekom bevorschussen, die Kosten werden aber zuletzt von der im Rechtsstreit unterliegenden Partei getragen. Um einem wirtschaftlichen Desaster zu entgehen, rief nun Team-Konzept unter der Bezeichnung "Berliner T-Party" eine Spendenaktion aus, die virtuell von der neu eingerichteten Informationsplattform free-t.de unterstuetzt wird. Udo Blenk, einer der Geschaeftsfuehrer von Team-Konzept, teilte uns mit, man nehme die Sache locker sportlich, nichtsdestotrotz muesse man sehen, welche Konsequenzen die Vereinnahmung des "T" durch die Telekom mit sich bringe.
Aber nicht nur das "T" bietet Angriffsflaeche, die die Telekom-Anwaelte mobilisiert; auch der Begriff "online" wie in e-online.de und de-online.de reizt zur Durchsetzung der eigenen Marke. Dabei ist in solchen Faellen die Rechtslage nicht eindeutig, der Gegenstandswert aber schon. Wenn mit der 500.000-Euro-Keule ausgeholt wird, duckt sich - zu Recht - mancher brave Domain-Inhaber, denn aufgrund der nach wie vor bestehenden Rechtsunsicherheit ist das Kostenrisiko fuer den Einzelnen oder kleine Unternehmen zu gross und ihre Existenz bei verlorenem Rechtsstreit gefaehrdet.
Die Methode Kostenkeule ist nicht schoen, aber legal. Es gibt jedoch nach wie vor Moeglichkeiten, sich einer solchen Kostenkeule zu entziehen, wenn die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. So regelt § 142 MarkenG die Streitwertbeguenstigung fuer Faelle, in denen durch die Prozesskosten die Partei in ihrer Existenz gefaehrdet wird und sie dies nachweist, so dass die Gerichtskosten der wirtschaftlichen Lage der Partei angeglichen werden.
Weitere Informationen zum Rechtsstreit gegen Team-Konzept unter:
> http://www.team-konzept.de/presse/meldungen/20030730
Unterstuetzen kann man Team-Konzept unter anderem ueber:
> http://www.free-t.de
Weitere Informationen zu § 142 MarkenG finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=47
Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: Berliner Zeitung, free-t.de, eigene Recherche
http://www.domain-recht.de | 7. August 2003 |
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03) T-Buh - Telekomiker auf Markenfeldzug
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Die Telekom investiert seit Jahren massiv in ihre Marken. Sie zu schuetzen und auszubauen ist ihr Bestreben, und den Gegebenheiten des Marktes angemessen. Allein 2001 hat das Unternehmen, wie die Berliner Zeitung berichtet, knapp 2 Milliarden Euro in seine Marken investiert. "Dabei wird gegen Inhaber von "T"-Domains vorgegangen, um den Rechtsschutz fuer unsere T-Marken-Familie nicht zu verlieren", wie Stephan Althoff mitteilt, Leiter des Zentralbereichs Markenfuehrung und Werbung bei der Telekom.
Aktueller Gegner ist die Berliner Multimedia-IT-Agentur Team-Konzept, die am vergangenen Dienstag in Berlin eine T-Party veranstaltete. Die werbewirksame Veranstaltung ist die notwendige Reaktion auf die muendliche Verhandlung vom 15.07. vor dem LG Koeln. Das Gericht bestaetigte dem Team-Konzept, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken nicht bestehe. Zugleich legte es den streitenden Parteien nahe, sich bis 15.08. guetlich zu einigen; andernfalls muesse man ein Gutachten ueber die Bekanntheit des "T" fuer die Telekom einholen, das mit EUR 30.000 veranschlagt ist. Bei einer ueberragenden Bekanntheit der Telekom-Marke kaeme es auf die Frage der Verwechslungsgefahr nicht mehr an. Den Betrag fuer das Gutachten muss zunaechst die klagende Telekom bevorschussen, die Kosten werden aber zuletzt von der im Rechtsstreit unterliegenden Partei getragen. Um einem wirtschaftlichen Desaster zu entgehen, rief nun Team-Konzept unter der Bezeichnung "Berliner T-Party" eine Spendenaktion aus, die virtuell von der neu eingerichteten Informationsplattform free-t.de unterstuetzt wird. Udo Blenk, einer der Geschaeftsfuehrer von Team-Konzept, teilte uns mit, man nehme die Sache locker sportlich, nichtsdestotrotz muesse man sehen, welche Konsequenzen die Vereinnahmung des "T" durch die Telekom mit sich bringe.
Aber nicht nur das "T" bietet Angriffsflaeche, die die Telekom-Anwaelte mobilisiert; auch der Begriff "online" wie in e-online.de und de-online.de reizt zur Durchsetzung der eigenen Marke. Dabei ist in solchen Faellen die Rechtslage nicht eindeutig, der Gegenstandswert aber schon. Wenn mit der 500.000-Euro-Keule ausgeholt wird, duckt sich - zu Recht - mancher brave Domain-Inhaber, denn aufgrund der nach wie vor bestehenden Rechtsunsicherheit ist das Kostenrisiko fuer den Einzelnen oder kleine Unternehmen zu gross und ihre Existenz bei verlorenem Rechtsstreit gefaehrdet.
Die Methode Kostenkeule ist nicht schoen, aber legal. Es gibt jedoch nach wie vor Moeglichkeiten, sich einer solchen Kostenkeule zu entziehen, wenn die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. So regelt § 142 MarkenG die Streitwertbeguenstigung fuer Faelle, in denen durch die Prozesskosten die Partei in ihrer Existenz gefaehrdet wird und sie dies nachweist, so dass die Gerichtskosten der wirtschaftlichen Lage der Partei angeglichen werden.
Weitere Informationen zum Rechtsstreit gegen Team-Konzept unter:
> http://www.team-konzept.de/presse/meldungen/20030730
Unterstuetzen kann man Team-Konzept unter anderem ueber:
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Quelle: Berliner Zeitung, free-t.de, eigene Recherche