T-Online Startcenter - Verbindungsüberwachung

Eppa

Frisch registriert
Hallo,

ich habe mir vor ca. 2 Wochen einen Dialer eingefangen. Da ich mit DSL arbeite, war ich mir "sicher", daß nichts passieren kann. Woran ich nicht gedacht habe, für meine Faxe war auch noch das analoge Modem angeschlossen!

Es passierte, was in solchen Augenblicken wohl immer passiert, der Dialer hat sich installiert, meine DSL-Verbindung gekappt und über das Modem eingewählt. Ich habe das zwar sofort gemerkt, fühlte mich aber dennoch auf der sicheren Seite, da ich über das T-Online Startcenter (Version 4.007) die Verbindungsüberwachung aktiviert hatte. Dort waren von mir sämtliche Zugangsnummern - bis auf die Standardnummer (0191011) - gelöscht worden.

Die Verbindungsüberwachung sprach im konkreten Fall auch sofort an (- ich trennte die Verbindung natürlich!!!) -, so daß ich glaubte, damit wäre der Fall erledigt. Leider nicht: Offenbar ist niemandem bei T-Online klar, daß zunächst die Verbindung doch hergestellt und erst dann von der Verbindungsüberwachung wieder getrennt wird. Ich war insgesamt für 40 Sekunden mit dieser Nummer verbunden - habe keinerleit Leistungen in Anspruch genommen, da die Leitung dann getrennt wurde - und soll dafür 89,-- Euro zahlen.

Ich habe mich natürlich geweigert und die Telekom aufgefordert den Betrag nicht abzubuchen. Falls doch würde ich meine Bank veranlassen die Zahlung rückgängig zu machen und den unstrittigen übrigen Betrag bezahlen.

Kann mir jemand von ähnlichen Erfahrungen berichten? Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Ist etwas über diese - in meinen Augen unsichere!!! - Verbindungsüberwachung von T-Online bekannt?

Selbst jetzt wird die T-Online Verbindungsüberwachung noch als wirksamer Dialerschutz deklariert. Wohl zu Unrecht - wie ich meine.

Gruß Eppa


PS: Ich habe T-Online natürlich danach angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Außer ausweichenden Antworten (nicht zuständig - wenden Sie sich an die und die Stelle) bisher keine konkrete Reaktion. Ich werde am Ball bleiben und weiter berichten.
 
Laut den Seiten und Informationen, welche ich heute sammeln konnte, solle man warten bis die Rechnung eintrifft. Dann einen Einspruch bei der Telefongesellschaft über den umstrittenen Posten einreichen.

Wenn du noch als Information wissen möchtest, welcher anbieter es sein dürfte dem diese Nummer gehörrt, dann schau auf www.reg-tp.de nach. Allerdings muss der dortangegebene Anbieter nicht auch der Nutzer sein, da die meisten Dienstnr. untereinander vermitet werde, denn so kam bei den Nummern, welche ich hier habe z.B. die Deutsche Telekom als Tienstleister zum Vorschein.

Über vortschreitende schritte von deiner Seite würde ich gerne mehr erfahren.
 
@ Toreg

Als ersten Schritt - falls nicht schon erledigt -empfehle ich:


http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html

Dort vor allem der Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welcher nicht, da sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:

Vgl. § 15 Abs. 2 TKV

(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.

Musterschreiben für den Widerspruch findest Du unter: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html

Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht. Dabei musst Du beachten, dass Du im Streitfall den Zugang des Widerspruchs beweisen musst. Deshalb dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein senden. Normaler Brief und Fax geht auch, wenn Du von Deinen Faxgeräte auf der ersten verkleinerten Seite des Schreibens den Sendebericht ausgedruckt bekommst. Ein „normales“ Faxjournal ist nicht als Beweis geeignet.


Zum Problem Einzelverbindungsnachweis und Vorlage des Prüfprotokolls gemäß § 16 TKV:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3135


Zur Registrierung und ihrer rechtlichen Bedeutung:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3123


Einen ganz konkreten Fall mit vielen Musterschreiben findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.

Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545

Die Beweislastumkehr ist notwendig, weil die Mehrwertdienstanbieter sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Einwahl ein Vertrag geschlossen sei und ihr Dialer sich niemals automatisch einwählen würde.
 
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