Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Ist ja grossherzig von den Telekomikern. Fraglich ist fuer mich, ob dies statt Kulanz nicht eine konsequente Umsetzung der durch das BGH Urteil vorgegebenen Gesetzesinterpretation ist:Der Netzbetreiber T-Com habe zugesagt, dass die Einwendungen gegen die als auffällig in Erscheinung getretenen Rufnummern im Rahmen einer Kulanzregelung berücksichtigt werden.
Aber die Telekomiker lassen sich nichts als PR Gag entgehen, und verzichten natuerlich voellig uneigennuetzig auf ihre GebuehrenPressemitteilung BGH schrieb:Der Senat hat jedoch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin und den Rechtsgedanken des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV herangezogen, wonach den Kunden keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte trifft, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Da die Klägerin ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mehrwertdienste habe - sie muß nur einen Teil des erhöhten Entgelts an andere Netz- und Plattformbetreiber abführen - , sei es angemessen, sie das Risiko eines solchen Mißbrauchs der 0190-Nummern tragen zu lassen, den ihre Kunden nicht zu vertreten haben.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=40618#40618Insider am 22. 2. schrieb:So isses - die T-Com ist selbst Geschädigte und interessiert daran, dem Treiben ein Ende zu bereiten.