Suchmaschine von RegTP + 019082804XXX

A

Anonymous

Frage zu der Suchmaschine bei RegTP. Wenn ich dort eine verkürzte
Verbindungsnummer(019082904XXX) eingebe und als Ergebnis "lieferte keine Daten" erhalte, handelt es sich dann auf jeden Fall um einen nicht registrierten Dialer ?
Kann mehr jemand sagen, ob das fürn Widerspruch bei der DTAG
ausreicht ?
Der Dialer selbst liegt mir leider nicht vor.
 
Ab dem 14.12 Dezember können und dürfen keine 0190 bzw 190 ( 8 ) Dialer mehr in der Datenbank stehen,
da seit diesem Datum nur 0900-9 als Rufnummerngasse für registrierte Dialer zulässig ist.
Ob die RegTP ein"Archiv" zwischenzeitlich registrierter Dialer führt, ist mir nicht bekannt .
Wieviele der Dialer überhaupt die Bedingungen erfüllt haben, ist eh unklar, da für 390000 Dialer von Mainpean die
Registrierung entzogen wurde:
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1464360&d=90&a=1&t=1682499
tf
 
Ich frag mich ob wir die gleiche Suchmaschine meinen ?
Gemeint ist "http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp"

Dort steht auch ausdrücklich das 190 dialer weiterhin enthalten sind.
Wär auch merkwürdig, da die sicher noch ne Weile gebraucht werden.

Meine eigenen Versuche weisen eher auf das Gegenteil hin:
geb ich etwa 190885887 ein, erhalte ich 14265 Datensätze.
bei 1908858 erhalt ich die aber auch.
 
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp
RegTP schrieb:
Hinweis: Die unter einer (0)190-/(0)900-Rufnummer vor dem 14.12.2003 registrierten
Dialer sind weiterhin in der Datenbank enthalten, dürfen jedoch nicht mehr eingesetzt werden.
Nach Rechtsauffassung der RegTP besteht daher auch kein Zahlungsanspruch
für nach dem 14.12.2003 hergestellte Verbindungen.
Damit sind diese Dialer als Archiv noch enthalten, um noch ausstehende "Fälle" zu klären.
tf

PS: In der alten Eingabemaske waren nur sechsstellige Eingaben erlaubt, außerdem fehlt die
frühere Auswahliste 0900/0190, schätze diese Suchseite wird sich in der nächsten Zeit noch mehr ändern
 
Ja , maximal ....
(falls du diesen Dialog weiterführen willst, wäre es sinnvoll dich anzumelden. es ist nicht besonders
angenehm mit "total anonymen" zu korrespondieren.)

PS: warum fragst du nicht die RegTP selber, schließlich sind auch wir nur "Otto Normalos"
und keine Außenstelle der RegTP . Wir haben keine einzige Info mehr als jeder normale Bürger.
Jede Information müssen wir uns auch selber zusammensuchen und erarbeiten....
 
019082904918

Hi, hab heute auf meiner Telefonrechnung eine Nummer gefunden, die mir nichts sagt.
019082904918
Die Kosten sind 3,787 €.
Da ich nicht weiß wer sich dahinter verbirgt wollte ich mal hier nachfragen ob mir jemand helfen kann wie ich herausbekomme wer sich dahinter verbirgt.

Warsi

P.S. Das Forum ist echt super, auch wenn man schnell den Überblick verliert. Macht weiter so.....
 
Bei registrierten Dialern kann man das bei dieser Suchmaschine feststellen
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp
Deiner scheint aber nicht registriert - glücklicherweise. Denn das ist ein
Argument um die Zahlungsforderung zurückzuweisen.
Irgendwo auf dieser Webseite oder bei Dialerschutz.de gibts dazu auch ein Musterbrief.

@technofreak
bin nich anonym hier, sondern hab mich mit meinem Namen vorgestellt (Jost) .
Ne Anfrage bei RegTP hab ich gestern gestartet.
Hab aber noch keine Antwort.
 
Jost (Gast) schrieb:
@technofreak
bin nich anonym hier, sondern hab mich mit meinem Namen vorgestellt (Jost) .
Ne Anfrage bei RegTP hab ich gestern gestartet.
Hab aber noch keine Antwort.

Als Gast kann sich jeder jeden Namen gegen, da ist keine Zuordnung möglich.
Jeder als Gast Jost posten und weder du noch irgendeinanderer
kann erkennen wer wer ist. Dies ist der Sinn der Anmeldung. Wenn du das nicht möchtest ist,
das deine Entscheidung, aber damit bist und bleibst du ein anonymer Gast.
 
Warsi schrieb:
Hi, hab heute auf meiner Telefonrechnung eine Nummer gefunden, die mir nichts sagt. 019082904918. Die Kosten sind 3,787 €......
Jost (Gast) schrieb:
Bei registrierten Dialern kann man das bei dieser Suchmaschine feststellen
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp
Deiner scheint aber nicht registriert - glücklicherweise. Denn das ist ein
Argument um die Zahlungsforderung zurückzuweisen.
Suche unter http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno.asp und gib´ dort nur die (190) 829049 ein. Ergebnis:
COLT Telecom GmbH
Herriotstraße 4
60528 Frankfurt
@ Jost - nicht jede 0190er Nummer = Dialeranwahl.
@ Warsi - kann es sein, dass die Nummer per Telefon gewählt wurde? Bei der Colt Telecom erhälst Du wg. des berechtigten Interesses auf schriftliche Anfrage Auskunft, wer von dort wiederum die Nummer angemietet hat. Das Spiel müsstest Du dann fortsetzen, bis irgendwann ein Endmieter herauskommt, den Du fragen kannst, wofür (welchen Inhalt) Du die 3,78 € bezahlen sollst.
Solltest Du einen Dialer an Deinem Rechner nachweisen können, der die Nummer bedient, dann hat Jost recht - es besteht kein Zahlungsanspruch, da weder Nummer, noch Dialer bei der RegTP registriert sind. Hierzu ist jedoch die Abfrage aus der Dialerdatenbank ausreichend - einen Ausdruck an den Forderungssteller mit dem Hinweis, dass kein Zahlungsanspruch gem. TKG besteht und fertig.
Da es sich jedoch um eine 01908er Nummer handelt, musst Du erstmal zusehen, dass die Position aus Deiner (Telekom-) Rechnung entfernt wird und Du diese nicht bezahlen brauchst. Danach kommt evtl. eine neue Rechnung von Colt - denen kannst Du den Widerspruch mit dem Datenbankausdruck senden. Allerdings sind 3,78 € auch für die Colt nicht unbedingt einen Schriftverkehr wert - könnte gut sein, dass die Forderung im Sande verläuft.
 
Hab ich doch glatt 3,787€ als 3787€ gelesen. Wär n dicker Hund gewesen.

@Anna
Du scheinst dich gut auszukennen. Kann es sein, daß ich auch noch nachweisen muss, daß es sich um eine Internet-Verbindung handelte?
 
Jost (Gast) schrieb:
Kann es sein, daß ich auch noch nachweisen muss, daß es sich um eine Internet-Verbindung handelte?
Eigentlich ja, denn Du willst den Preis für die zumeist unstrittige Verbindung nicht bezahlen.
Jost (Gast) schrieb:
Der Dialer selbst liegt mir leider nicht vor.
Da es sich nicht um eine T-Com-Nummer handelt, siehst Du als erstes zu, dass Du die nicht bezahlen brauchst - von der T-Com-Rechnung ausbuchen lassen. Das hast Du aber bestimmt bereits getan, so dass jetzt als nächstes eine Rechnung des Inhabers der Nummer ins Haus flattern dürfte (z. B. Colt). Hier wird dann erst der "richtige" Widerspruch geltend gemacht - die Empfehlungen des "Der Jurist" sind dabei recht hilfreich - leider finde ich auf die Schnelle wieder Mal nicht den Link dorthin.
 
Ausbuchen hab ich leider nicht lassen.
Daß das geht, hab ich erst erfahren, als die Rechnung schon abgebucht war.

Hab zunächst geglaubt die Telekom kümmere sich darum.
Als ich, sofort nach erhalt der Rechnung, dort anrief, erzählte der Typ mir, er bräuchte eine Einverständniserklärung, um tätig werden zu können. So ist es jedenfalls bei mir angekommen. Letzten Endes ist aber nur ein gekürzter EVN dabei rausgekommen.
Rief nochmals dort an, und hab (einigermaßen verärgert) mit der Frau dort rumdiskutiert. Die meinte dann nur, ich solle einen Brief schreiben.

Danach hab ich mich hier auf den Webseiten umgeschaut, und einen schriftlichen Widerspruch für die Telekom "zusammengebastelt".
Den hab ich gestern abgeschickt.

Dachte eigentlich der unregistrierte Dialer rettet den Tag.

Ehrlich gesagt, grauts mir davor, mich mit irgendwelchen Unterhändlern und deren Unter- Unterhändlern herumzuschlagen.
 
@Jost
Schritt 1 - Lastschrift zurück buchen lassen und nur den unstrittigen Teil überweisen - unter den Betreff schreiben, dass die Zahlung abzüglich der Position xyz erfolgt. Die Rückbuchung kann noch bis zu ein Jahr im Nachhinein vorgenommen werden.
Schritt 2 - Der T-Com in einem "kurzen" Anschreiben Deine Entscheidung mitteilen.
Schritt 3 - Abwarten, bis eine neue Rechnung oder gar die erste Mahnung von Colt (oder wem auch immer) kommt.
Schritt 4 - denen den Widerspruch erklären (ggf. hier nochmal rumfragen) und per Einschreiben absenden, erkläre auch, dass Du mit der Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro nicht einverstanden bist, da es sich hier um eine strittige Forderung handelt.
Schritt 5 - alle weiteren Schreiben der Gegenseite abheften und warten, bis der Artzt kommt...
Nein, warten bis evtl. ein Mahnbescheid kommt - diesem Widersprechen und dann ginge es evtl. vor Gericht.
Jost (Gast) schrieb:
Ehrlich gesagt, grauts mir davor, mich mit irgendwelchen Unterhändlern und deren Unter- Unterhändlern herumzuschlagen.
siehe oben - um welchen Betrag geht es bei Dir? Es muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er den stressigen Weg des Widerspruchs geht oder kleinbei gibt.
 
Das hört sich alles nicht sehr ermutigend an. Bin mir wirklich nicht ganz sicher, ob ich das durchmachen will.

Es geht um ca 78€ (inkl. Mwst.). Nicht unbedingt ein Riesenbetrag, aber
zu viel, um es sich einfach so von der Festplatte klauen zu lassen.

Bei mir ergäb sich wegen der Ausbuchung noch das Problem, daß der Anschluß gar nicht
mir gehört sondern meiner Mutter. Mit der müsst ich das auch noch abklären.

Meinst du, ob es was bringt sich mit Colt in Verbindung zu setzen ?

Mal sehen was die Telekom überhaupt antwortet.


PS: Zwischendurch möchte ich mich mal für Deine Hilfe bedanken.
 
Bei mir ergäb sich wegen der Ausbuchung noch das Problem, daß der Anschluß gar nicht
mir gehört sondern meiner Mutter. Mit der müsst ich das auch noch abklären.

Ach so. Dann muss sich natürlich Deine Mutter darum kümmern. Dir selbst würde mann wohl die Berechtigung zum Widerspruch absprechen, so dass ggf. wichtige Fristen verstreichen würden. :(

Meinst du, ob es was bringt sich mit Colt in Verbindung zu setzen ?

s. o., wenn Du mit denen sprichst geht denen das völlig am A.... vorbei.

Mal sehen was die Telekom überhaupt antwortet.

Standartantworten. "Wir sind nicht zuständig. Wenden Sie sich an den Anbieter". What else!
 
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