Hoppel
Frisch registriert
Laut einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig haftet der Betreiber eines Subdomain-Service für unerwünschte Werbe-E-Mails, in denen für die auf den Subdomains abgelegten Seiten geworben wird. Dies entschied das Gericht mit Urteil vom 27. Februar 2003 (AZ 02 C 8566/02).
Weitere Infos http://www.heise.de/newsticker/data/hob-02.07.03-001/
Weitere Infos http://www.heise.de/newsticker/data/hob-02.07.03-001/