Streit um Dialer-Erkennung: Antivir-Hersteller bleibt hart
In der juristischen Auseinandersetzung um die Dialer-Erkennung beim Virenschutzprogramm Antivir gibt sich die Herstellerfirma H+BEDV unbeeindruckt von den Forderungen der Dialer-Anbieter. Die vergangene Woche im Internet lancierte Einstweilige Verfügung durch den Münchner Rechtsanwalt Frhr. v. Gravenreuth sei „nicht rechtsgültig eingetroffen“, erklärte H+BEDV-Geschäftsführer Tjark Auerbach am Dienstag gegenüber Dialerschutz.de. Er kündigte gleichzeitig an, die Dialer-Erkennung und -Behandlung bei Antivir sogar noch zu verfeinern.
Schon seit gut vier Wochen ist das beliebte Virenschutzprogramm Antivir und dessen Herstellerin, die H+BEDV Datentechnik GmbH aus Tettnang, im Visier diverser Dialer-Betreiber und –Anbieter. Denn Antivir, das für Privatanwender kostenlos, und entsprechend verbreitet ist, warnt die Nutzer seit einiger Zeit auf Wunsch auch ausdrücklich vor kostenverursachenden Einwählprogrammen. Weil die Dialer-Anbieter dadurch nach eigenen Angaben gehörige Einbußen erleiden, gingen sie – wie berichtet - juristisch gegen die H+BEDV vor. Den Anfang machte die „Online Ideas GmbH“, die eine Abmahnung verschickte mit dem Ziel, die Erkennung von Dialern als "gefährlich" durch das Programm zu stoppen. Es folgte die Mainpean GmbH, die mit den so genannten „Intexus“-Dialern ihr Geld verdient. Deren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Programmhersteller wurde freilich vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen, wie die H+BEDV mitteilte. Dann wurde nahezu zeitgleich im Internet eine weitere Einstweilige Verfügung gegen die H+BEDV veröffentlicht. Die war offenkundig vom Landgericht München I erlassen worden und untersagte dem Tettnanger Unternehmen, „in Antiviren-Programmen bei der Reg TP registrierte Zugangssoftware (Dialer) der Antragstellerin als infizierende Datei(en) zu bezeichnen“ und „den Bezug derartiger Zugangssoftware auch durch eine Voreinstellung in einem von der Antragsgegnerin ausgelieferten Antivirenprogramm zu verhindern.“ Erwirkt worden war die Verfügung offenbar durch den Münchner Rechtsanwalt Frhr. v. Gravenreuth im Namen der „hyro-mediaservice e.K.“, einem Diensteanbieter, der wiederum eng mit dem Dialer-Anbieter Global Netcom zusammenarbeitet (Dialerschutz.de berichtete).
Seitdem herrscht – zumindest nach außen hin – Ruhe an der „Front“. In den Foren der Dialer-Anbieter sind die Stürme der Empörung scheinbar abgeebbt, zum Fortgang der Verfahren ist nichts zu lesen. H+BEDV-Geschäftsführer Tjark Auerbach gibt sich ohnehin offenbar völlig unbeeindruckt vom juristischen Störfeuer. Auf die Frage, ob die Einstweilige Verfügung der Kanzlei Gravenreuth mittlerweile bei ihm eingetroffen sei, gab er Dialerschutz.de am Dienstag eine überraschende Antwort: „Eine einstweilige Verfügung ist bei uns nicht rechtsgültig eingetroffen“, sagte er, wobei er auf das Wort „rechtsgültig“ besonderen Wert legte. Zur Frage, ob die rechtlichen Schritte der Dialer-Firmen Auswirkungen auf die Dialer-Erkennung durch Antivir hatte und hat, meinte Auerbach: „Das "Gefährlich" haben wir aufgrund der hausinternen Urlaubssituation über Ostern erst mal vorsorglich rausgenommen, ebenso die Hilfetexte angepasst und auf den Webseiten die Dialer aufgenommen.“ Allerdings werde es noch weitere Modifikationen des Schutzprogramms geben: „Die nächsten Änderungen werden - wieder in dem "Gefährlich"-Dialog - das Ersetzen des "Quarantäneverzeichnisses" in ein noch deutlicheres "Beweissicherungsverzeichnis" sein“, sagte er. „Vielleicht ändern wir auch noch die Meldung bei den Dialern dahingehend, dass der Anwender aus Beweisgründen Dialer nicht einfach löschen sollte, sondern sie für ein evtl. später anstehendes Verfahren aufheben sollte.“
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
cu,
Sascha
In der juristischen Auseinandersetzung um die Dialer-Erkennung beim Virenschutzprogramm Antivir gibt sich die Herstellerfirma H+BEDV unbeeindruckt von den Forderungen der Dialer-Anbieter. Die vergangene Woche im Internet lancierte Einstweilige Verfügung durch den Münchner Rechtsanwalt Frhr. v. Gravenreuth sei „nicht rechtsgültig eingetroffen“, erklärte H+BEDV-Geschäftsführer Tjark Auerbach am Dienstag gegenüber Dialerschutz.de. Er kündigte gleichzeitig an, die Dialer-Erkennung und -Behandlung bei Antivir sogar noch zu verfeinern.
Schon seit gut vier Wochen ist das beliebte Virenschutzprogramm Antivir und dessen Herstellerin, die H+BEDV Datentechnik GmbH aus Tettnang, im Visier diverser Dialer-Betreiber und –Anbieter. Denn Antivir, das für Privatanwender kostenlos, und entsprechend verbreitet ist, warnt die Nutzer seit einiger Zeit auf Wunsch auch ausdrücklich vor kostenverursachenden Einwählprogrammen. Weil die Dialer-Anbieter dadurch nach eigenen Angaben gehörige Einbußen erleiden, gingen sie – wie berichtet - juristisch gegen die H+BEDV vor. Den Anfang machte die „Online Ideas GmbH“, die eine Abmahnung verschickte mit dem Ziel, die Erkennung von Dialern als "gefährlich" durch das Programm zu stoppen. Es folgte die Mainpean GmbH, die mit den so genannten „Intexus“-Dialern ihr Geld verdient. Deren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Programmhersteller wurde freilich vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen, wie die H+BEDV mitteilte. Dann wurde nahezu zeitgleich im Internet eine weitere Einstweilige Verfügung gegen die H+BEDV veröffentlicht. Die war offenkundig vom Landgericht München I erlassen worden und untersagte dem Tettnanger Unternehmen, „in Antiviren-Programmen bei der Reg TP registrierte Zugangssoftware (Dialer) der Antragstellerin als infizierende Datei(en) zu bezeichnen“ und „den Bezug derartiger Zugangssoftware auch durch eine Voreinstellung in einem von der Antragsgegnerin ausgelieferten Antivirenprogramm zu verhindern.“ Erwirkt worden war die Verfügung offenbar durch den Münchner Rechtsanwalt Frhr. v. Gravenreuth im Namen der „hyro-mediaservice e.K.“, einem Diensteanbieter, der wiederum eng mit dem Dialer-Anbieter Global Netcom zusammenarbeitet (Dialerschutz.de berichtete).
Seitdem herrscht – zumindest nach außen hin – Ruhe an der „Front“. In den Foren der Dialer-Anbieter sind die Stürme der Empörung scheinbar abgeebbt, zum Fortgang der Verfahren ist nichts zu lesen. H+BEDV-Geschäftsführer Tjark Auerbach gibt sich ohnehin offenbar völlig unbeeindruckt vom juristischen Störfeuer. Auf die Frage, ob die Einstweilige Verfügung der Kanzlei Gravenreuth mittlerweile bei ihm eingetroffen sei, gab er Dialerschutz.de am Dienstag eine überraschende Antwort: „Eine einstweilige Verfügung ist bei uns nicht rechtsgültig eingetroffen“, sagte er, wobei er auf das Wort „rechtsgültig“ besonderen Wert legte. Zur Frage, ob die rechtlichen Schritte der Dialer-Firmen Auswirkungen auf die Dialer-Erkennung durch Antivir hatte und hat, meinte Auerbach: „Das "Gefährlich" haben wir aufgrund der hausinternen Urlaubssituation über Ostern erst mal vorsorglich rausgenommen, ebenso die Hilfetexte angepasst und auf den Webseiten die Dialer aufgenommen.“ Allerdings werde es noch weitere Modifikationen des Schutzprogramms geben: „Die nächsten Änderungen werden - wieder in dem "Gefährlich"-Dialog - das Ersetzen des "Quarantäneverzeichnisses" in ein noch deutlicheres "Beweissicherungsverzeichnis" sein“, sagte er. „Vielleicht ändern wir auch noch die Meldung bei den Dialern dahingehend, dass der Anwender aus Beweisgründen Dialer nicht einfach löschen sollte, sondern sie für ein evtl. später anstehendes Verfahren aufheben sollte.“
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
cu,
Sascha