Rüdiger Kunz
Forenveteran
Nun kann in Deutschland der Widerspruch gegen die Abbildung des eigenen Hauses in Googles "Street View" geltend gemacht werden. Während sich noch einzelne Politiker Gedanken darüber machen, ob man die Widerspruchsfrist von vier auf acht Wochen erweitern solle, stellt sich mir die Frage, was mit den Daten der Widerspruchsführer passiert?
Wer der Veröffentlichung widerspricht (ab wann gilt eigentlich die Frist zu laufen?) gibt Google nämlich freiwillig mehr Daten heraus, als Google bis dahin hat. Die Verknüpfung von persönlichen Daten mit den Objektdaten werden (meiner Meinung nach) durch den Widerspruch erst begünstigt.
Wenn man nun die Äußerung des Googlechefs überdenkt, dann können einem doch erhebliche Zweifel daran kommen, wer hier nun die Menschheit vergoogelt:
Wer der Veröffentlichung widerspricht (ab wann gilt eigentlich die Frist zu laufen?) gibt Google nämlich freiwillig mehr Daten heraus, als Google bis dahin hat. Die Verknüpfung von persönlichen Daten mit den Objektdaten werden (meiner Meinung nach) durch den Widerspruch erst begünstigt.
Wenn man nun die Äußerung des Googlechefs überdenkt, dann können einem doch erhebliche Zweifel daran kommen, wer hier nun die Menschheit vergoogelt:
Schmidt ist doch auch derjenige, der sich für die Aufhebung der Anonymität im Internet einsetzt.Eric Schmidt schrieb:Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun.