Strafanzeige möglich?

konstantin

Frisch registriert
Hallo,

bei uns in der Firma bimmelt es langsam ziemlich häufig. Gewinnspiel, diesen Service, jenen Service und natürlich alles zum Abzockertarif. Langsam nervt es und stört die Arbeit und Kommunikation mit den Kunden.

Eben rief eine Computertante an (Nummer war unbekannt) Text: "Wir übernehmen alle Gebühren (...), Dieses Telefonat ist kostenlos (...) lassen sie sich jetzt registrieren, indem Sie nach dem Piepton "Ja" sagen. usw.

Dieses mal ist unser AB rangegangen und hat das ganze aufgenommen. (Nummer wurde natürlich nicht übertragen. :-(

Meine Frage nun: Können wir eine Anzeige gegen Unbekannt stellen? Falls ja, welche Art von Anzeige könnten wir stellen? Anzeige wegen Nötigung? Strafanzeige wegen Betrugsabsicht???

Grüße K.
 
Du willst doch nicht etwa eine unerlaubte Rechtsberatung? 0:-)
Persönlich denke ich, dass a) eine Anzeige gegen Unbekannt in solchen Fällen wenig Sinn macht - man sollte schon die Anruferdaten haben - und b) "Nötigung" sicher etwas zu hoch gegriffen wäre. So ärgerlich solche Nervereien auch sein mögen.
 
Hallo!

Pauschale Strafanzeigen belasten die Polizei, daher solltest Du erst hier im Forum lesen, denn zu den meisten Fällen gibt es hier schon eine Diskussion. Die Fälle lassen sich meistens an der Rückrufnummer oder ähnlichen typischen Details zuordnen. In den Diskussionen gibt es oft Hinweise auf das erfolgversprechendste Vorgehen. In vielen Fällen sind Beschwerden beim Nummernvermieter und der Regulierungsbehörde sinnvoll.

Ein Besuch bei http://forum.antispam.de ist auch zu empfehlen.

Nebelwolf
 
Anonymous schrieb:
Du willst doch nicht etwa eine unerlaubte Rechtsberatung? 0:-)

Was soll den der Kommentar??

Anonymous schrieb:
Persönlich denke ich, dass a) eine Anzeige gegen Unbekannt in solchen Fällen wenig Sinn macht - man sollte schon die Anruferdaten haben - und b) "Nötigung" sicher etwas zu hoch gegriffen wäre. So ärgerlich solche Nervereien auch sein mögen.

@ Konstantin
Hat denn die Computertante den Firmennamen nicht genannt? Wenn nicht, stimme ich dem Vorposter zu. Wenn doch, würde ich eine Strafanzeige stellen wegen unerlaubtem Telefonspamming (oder wie das immer heißen mag) stellen.
 
@Gast

Den von Dir beschriebenen Strafrechtstatbestand gibt es nicht. Die Verfolgung von Telefonspammern findet vor allem auf dem zivil- oder faustrechtlichen Weg statt. Du must z.B. vor Gericht gegen den Spammer eine Unterlassung erwirken.

Nebelwolf
 
Fangschaltung

Hm, ich habe länger darüber nachgedacht. Früher (vor 10 Jahren, als die Welt noch normal war) gab es doch auch öfters mal Anrufer, die einen belästigt haben. Da gab es doch auch die Möglichkeit eine Anzeige wegen Nötigung bei der Polizei zu stellen und die Post hatte dann eine Fangschaltung installiert.

Das müsste es doch heute auch noch geben oder?

Konstantin
 
Re: Fangschaltung

konstantin schrieb:
Da gab es doch auch die Möglichkeit eine Anzeige wegen Nötigung
bei der Polizei zu stellen und die Post hatte dann eine Fangschaltung installiert.
da muß aber schon was mehr zusammenkommen als ein paar Belästigungsanrufe, so einfach
ging das auch damals nicht.

cp
 
Nebelwolf schrieb:
@Gast

Den von Dir beschriebenen Strafrechtstatbestand gibt es nicht. Die Verfolgung von Telefonspammern findet vor allem auf dem zivil- oder faustrechtlichen Weg statt. Du must z.B. vor Gericht gegen den Spammer eine Unterlassung erwirken.

Nebelwolf

O.K, hast Recht.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,344092,00.html
Unverlangte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ausdrücklich verboten. Verstöße gegen das Verbot können der Verbraucherzentrale zufolge jedoch nur in einem umständlichen Verfahren verfolgt werden. Auch spürbare Sanktionen bei Verstößen fehlten. Viele Firmen setzten gezielt auf Telefonwerbung, um neue Kunden zu gewinnen.
 
hallo konstantin,

bitte kontaktiere deinen telefonbetreiber, und lass dir im office eine
fangschaltung installieren.

die kostet zwar geld, aber dadurch bekommst du den anrufer.




konstantin schrieb:
Hallo,

bei uns in der Firma bimmelt es langsam ziemlich häufig. Gewinnspiel, diesen Service, jenen Service und natürlich alles zum Abzockertarif. Langsam nervt es und stört die Arbeit und Kommunikation mit den Kunden.

Eben rief eine Computertante an (Nummer war unbekannt) Text: "Wir übernehmen alle Gebühren (...), Dieses Telefonat ist kostenlos (...) lassen sie sich jetzt registrieren, indem Sie nach dem Piepton "Ja" sagen. usw.

Dieses mal ist unser AB rangegangen und hat das ganze aufgenommen. (Nummer wurde natürlich nicht übertragen. :-(

Meine Frage nun: Können wir eine Anzeige gegen Unbekannt stellen? Falls ja, welche Art von Anzeige könnten wir stellen? Anzeige wegen Nötigung? Strafanzeige wegen Betrugsabsicht???

Grüße K.
 
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