Stiftung Warentest hat einen großen Bericht zu Vertrags- und Abofallen im Internet veröffentlicht. Zitate:
Der vollständige Bericht hier.
Zu einem Vertrag gehört, dass der Kunde auch weiß, dass er ihn abschließt. Und das muss die Firma beweisen – angesichts der vielen Beschwerden wird das schwierig.
Auch die Warnung vor einem Strafverfahren ist Panikmache. „Wir kennen kein Verfahren gegen Jugendliche, das mit Verurteilung endete“, berichtet Dr. Wambach.
Aber selbst falls der Vertrag gilt, hat der Kunde ein Widerrufsrecht laut Fernabsatz. Und der Clou: Die 14-tägige Frist greift hier fast nie. Denn auf dieses Recht muss „in Textform“ hingewiesen werden. Das heißt: Der Kunde muss den Text so erhalten, dass die Firma nichts mehr daran verändern kann.
Der vollständige Bericht hier.