Hier die Stellungnahme der Telekom auf meinen Einspruch bzgl. der Berechnung von 150 Euro wegen zwei Dialer Verbindungen (der Sachverhalt ist in meinem Beitrag hier im Forum vom 23.2. geschildert):
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"Sehr geehrter …
wir bedanken uns für Ihre Anfrage, bei deren Klärung wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich sind.
Bei den von uns hier in Rechnung gestellten Verbindungen zu 0190-Rufnummern handelt es sich offensichtlich um Online-Verbindungen.
Sicherlich sind diese Verbindungen durch sogenannte Wählprogramme (Dialer) zustande gekommen, welche im Internet zum Herunterladen (Download) angeboten werden. Durch die Nutzung eines Dialers können dann kostenpflichtige Mehrwertdienste (z.B. 0190-Rufnummern) im Internet genutzt werden, ohne vorab personenbezogene Daten bekannt zu geben.
[…]
Um einen Dialer nutzen zu können, muss dieser vom Nutzer zunächst auf den eigenen PC geladen werden (z.B. per Download aus dem Internet). Anschließend folgt die einmalige Installation bzw. Konfiguration des Dialers. Erst jetzt ist der Dialer funktionsbereit:
Bei jedem Anruf stellt dieser die Verbindung über die vom Dialer-Anbieter vorgegebene Mehrwertrufnummer zum Internet her, so dass der Kunde die hier angebotenen Mehrwertdienste nutzen kann.
Entsprechend dem Verhaltenskodex des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V“ FST, in dem die überwiegende Anzahl der Netzbetreiber und Diensteanbieter mitarbeitet, muss ein Dialer vor allem folgende Kriterien erfüllen:
• Kostenhinweis vor Verbindungsaufbau
• Verbindungsaufbau nur durch explizite Bestätigung durch den Nutzer
• Kein Eintrag als „Standardverbindung“ im DFÜ-Netzwerk
Der FST hat inzwischen mehr als 1300 Dialer überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass derzeit nahezu keiner dieser Dialer selbst installiert, sondern der Kunde in der Regel durch Klicken auf „OK“ sowie Bestätigung des Verzeichnisses, in das gespeichert werden soll, das Herunterladen des Programms startet. Hierzu ist an mindestens einer Stelle eine aktive Bestätigung seitens des Nutzers erforderlich.
Bei der Aktivierung des Dialers öffnet sich bei fast allen bisher bekannten Dialern zunächst ein sogenanntes Anwahlfenster, das auf den Tarif hinweist. Auch hier muss der Nutzer vor dem Verbindungsaufbau abermals mittels Mausklick bestätigen. Erst dann wird eine Verbindung zu der voreingestellten Mehrwertrufnummer hergestellt.
Weiterhin wurde unseres Wissens festgestellt, dass inzwischen keiner der bekannten Dialer eine sogenannte „Standardverbindung“ einrichtet, solange nicht der Nutzer des PC selbst Änderungen an den DFÜ-Einstellungen vornimmt.
Solche Änderungen können dazu führen, dass Sie die meist preisgünstigeren Voreinstellungen Ihres Internetanbieters löschen oder unterdrücken und statt dessen eine meist teurere Mehrwertrufnummer als Standardeinstellung definieren. …
[…]
Ein unbemerktes Zustandekommen von Verbindungen zu Mehrwertrufnummern ist somit in der Regel auszuschließen und die Entscheidung, welches Programm der Nutzer aus dem Internet lädt, auf seinem PC installiert und ausführt, liegt allein beim Nutzer und ist nicht der Deutschen Telekom zurechenbar.
[…]
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einer Zurücknahme der Entgeltforderung nicht zustimmen können. Wir bitten deshalb, soweit zwischenzeitlich nicht erfolgt, Ihr Bezugskonto kurzfristig auszugleichen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Name
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Die Antwort der Telekom ist m.E. nicht ganz "von dieser Welt". Das, was die Telekom hier schreibt von "Angebot" und "Bestätigung" durch den Nutzer stimmt keineswegs mit der von mir erfahrenen Realität überein.
Werde die Rechnung auf keinen Fall bezahlen und zusätzlich noch Strafanzeige erstatten.
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"Sehr geehrter …
wir bedanken uns für Ihre Anfrage, bei deren Klärung wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich sind.
Bei den von uns hier in Rechnung gestellten Verbindungen zu 0190-Rufnummern handelt es sich offensichtlich um Online-Verbindungen.
Sicherlich sind diese Verbindungen durch sogenannte Wählprogramme (Dialer) zustande gekommen, welche im Internet zum Herunterladen (Download) angeboten werden. Durch die Nutzung eines Dialers können dann kostenpflichtige Mehrwertdienste (z.B. 0190-Rufnummern) im Internet genutzt werden, ohne vorab personenbezogene Daten bekannt zu geben.
[…]
Um einen Dialer nutzen zu können, muss dieser vom Nutzer zunächst auf den eigenen PC geladen werden (z.B. per Download aus dem Internet). Anschließend folgt die einmalige Installation bzw. Konfiguration des Dialers. Erst jetzt ist der Dialer funktionsbereit:
Bei jedem Anruf stellt dieser die Verbindung über die vom Dialer-Anbieter vorgegebene Mehrwertrufnummer zum Internet her, so dass der Kunde die hier angebotenen Mehrwertdienste nutzen kann.
Entsprechend dem Verhaltenskodex des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V“ FST, in dem die überwiegende Anzahl der Netzbetreiber und Diensteanbieter mitarbeitet, muss ein Dialer vor allem folgende Kriterien erfüllen:
• Kostenhinweis vor Verbindungsaufbau
• Verbindungsaufbau nur durch explizite Bestätigung durch den Nutzer
• Kein Eintrag als „Standardverbindung“ im DFÜ-Netzwerk
Der FST hat inzwischen mehr als 1300 Dialer überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass derzeit nahezu keiner dieser Dialer selbst installiert, sondern der Kunde in der Regel durch Klicken auf „OK“ sowie Bestätigung des Verzeichnisses, in das gespeichert werden soll, das Herunterladen des Programms startet. Hierzu ist an mindestens einer Stelle eine aktive Bestätigung seitens des Nutzers erforderlich.
Bei der Aktivierung des Dialers öffnet sich bei fast allen bisher bekannten Dialern zunächst ein sogenanntes Anwahlfenster, das auf den Tarif hinweist. Auch hier muss der Nutzer vor dem Verbindungsaufbau abermals mittels Mausklick bestätigen. Erst dann wird eine Verbindung zu der voreingestellten Mehrwertrufnummer hergestellt.
Weiterhin wurde unseres Wissens festgestellt, dass inzwischen keiner der bekannten Dialer eine sogenannte „Standardverbindung“ einrichtet, solange nicht der Nutzer des PC selbst Änderungen an den DFÜ-Einstellungen vornimmt.
Solche Änderungen können dazu führen, dass Sie die meist preisgünstigeren Voreinstellungen Ihres Internetanbieters löschen oder unterdrücken und statt dessen eine meist teurere Mehrwertrufnummer als Standardeinstellung definieren. …
[…]
Ein unbemerktes Zustandekommen von Verbindungen zu Mehrwertrufnummern ist somit in der Regel auszuschließen und die Entscheidung, welches Programm der Nutzer aus dem Internet lädt, auf seinem PC installiert und ausführt, liegt allein beim Nutzer und ist nicht der Deutschen Telekom zurechenbar.
[…]
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einer Zurücknahme der Entgeltforderung nicht zustimmen können. Wir bitten deshalb, soweit zwischenzeitlich nicht erfolgt, Ihr Bezugskonto kurzfristig auszugleichen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Name
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Die Antwort der Telekom ist m.E. nicht ganz "von dieser Welt". Das, was die Telekom hier schreibt von "Angebot" und "Bestätigung" durch den Nutzer stimmt keineswegs mit der von mir erfahrenen Realität überein.
Werde die Rechnung auf keinen Fall bezahlen und zusätzlich noch Strafanzeige erstatten.