B
Beobachter
Die StA Frankfurt hat in einem Ermittlungsverfahren wegen Pingbetrug das Verfahren wieder aufgenommen. Zunächst wurde das Verfahren eingestellt wegen eines anderen Ermittlungsverfahrens, das gegen denselben Beschuldigten seitens der StA Hannover geführt wurde.
Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens wurden nicht angegeben. Es darf vermutet werden, dass die StA Frankfurt eben - wie die meisten anderen Staatsanwaltschaften - bei 0137-Pinganrufen von Betrug ausgeht.
Die rätselhaften Gedankengänge und Ergüsse des Hannoveraner Staatsanwaltes R*H* und seiner Generalstaatsanwaltschaft in Celle (siehe hier und hier, siehe bei Antispam, siehe bei Teltarif, siehe bei Heise) scheinen also offenbar doch nicht ganz so unumstritten zu sein. Das ist sehr erfreulich.
Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens wurden nicht angegeben. Es darf vermutet werden, dass die StA Frankfurt eben - wie die meisten anderen Staatsanwaltschaften - bei 0137-Pinganrufen von Betrug ausgeht.
Die rätselhaften Gedankengänge und Ergüsse des Hannoveraner Staatsanwaltes R*H* und seiner Generalstaatsanwaltschaft in Celle (siehe hier und hier, siehe bei Antispam, siehe bei Teltarif, siehe bei Heise) scheinen also offenbar doch nicht ganz so unumstritten zu sein. Das ist sehr erfreulich.