Soll man Anzeige erstatten?

A

Anonymous

Hallo,

ich bin vorgestern auch von einem Dialer (vermutlich TeenXXX) heimgesucht worden und zwar auch, wie viele hier, ohne, daß ich auch nur irgendwas bemerkt hätte (kein Pop-up, kein gar nichts).

Macht es jetzt Sinn, Anzeige gegen unbekannt zu stellen, weil dieser Unbekannte sich unberechtigter Weise meines Computers bemächtigt hat? Vor allem, macht es Sinn, das ganze vor dem Eintreffen der Rechnung (auf die warte ich jetzt wohl noch 2 bis 6 Wochen, oder wie lange kann das dauern?) zu machen, um deutlich zu machen, daß es nicht um den Dialer an sich, sondern um die Vorgehensweise geht...

MfG
 
Gast schrieb:
ich bin vorgestern auch von einem Dialer (vermutlich TeenXXX) heimgesucht worden und zwar auch, wie viele hier, ohne, daß ich auch nur irgendwas bemerkt hätte (kein Pop-up, kein gar nichts).

Woher weißt du dann, daß du dir einen Dialer eingefangen hast? :o


Es ist ja bislang noch kein Schaden entstanden, da noch keine Rechnung gestellt worden ist.
Wenn die nächste Rechnung kommt und kein Betrag für einen Dialer gefordert wird, dann wäre die Anzeige sinnlos, wenn in der Rechnung eine Dialer-Verbindung aufgeführt wird, dann steht auch daneben, welche Firma das Geld haben möchte. Dann macht eine jetzt gestellt Anzeige gegen "Unbekannt" auch wenig Sinn.

Abwarten und dann gegen den tatsächlich Verantwortlichen vorgehen.


Matthias

PS: melde dich doch hier im Forum an, dann kann man dich auch persönlicher ansprechen und du kannst mit allen hier - auch abseits der Foren - kommunizieren, falls du Spezialfragen hast.
 
Ich weiß von dem Dialer, weil ...

Hallo,

Das mit dem anmelden werde ich wohl gleich mal machen!

Ich weiß von dem Dialer, weil ich plötzlich eine Fehlermeldung von einem Programm (1970.exe) bekommen habe, das ich gar nicht kannte. Als ich dann den Computer ausmachen wollte und die Verbindung trennen wollte, tauchte dort nicht freenet auf, sonder irgendwas mit Teenxxx...
Leider habe ich dann (wie ich jetzt hier gelesen habe) etwas panisch reagiert und als erste 1970.exe gelöscht... Ich habe aber mit einem undelete-tool gesehen, daß man es noch wiederherstellen kann und rühre jetzt zunächst mal meinen privaten Computer nicht mehr an...
Ich hoffe jetzt, daß der Dialer erst dieses eine mal zugeschlagen hat (weil am Tag vorher waren meine Feundin und ich per XXL hoffentlich umsonst im Netz :-(

Und die Anzeige wollte ich halt vorher machen, damit man gegen die Machenschaften was macht

Danke
 
Nur, was will man gegen die "Machenschaften" unternehmen, wenn noch nicht mal klar ist, ob, wann und wer sich da eingewählt hat.

Mein Rat: abwarten, Tee trinken, Rechnung gucken.


Matthias
 
Vielleicht wegen unbefugter Benutzung von fremden Eigentum?

Hallo,

ich denke, daß eine Anzeige wegen so etwas wie unbefugter Benutzung (wie auch immer das juristisch aussehen/heißen muß) gestellt werden könnte - damit man das Pferd von der anderen Seite aufzieht: Damit man die Leute wegen dieser Auto-Dialer und dem entstandenen Schaden anzeigt...
 
Re: Vielleicht wegen unbefugter Benutzung von fremden Eigent

Gast schrieb:
Hallo,

ich denke, daß eine Anzeige wegen so etwas wie unbefugter Benutzung (wie auch immer das juristisch aussehen/heißen muß) gestellt werden könnte - damit man das Pferd von der anderen Seite aufzieht: Damit man die Leute wegen dieser Auto-Dialer und dem entstandenen Schaden anzeigt...
Anzeige prinzipiell ja, in der Hoffnung, dass die dann auch so bearbeitet wird, dass da am Ende was rauskommt. Bei unseren ausländichen Anbietern scheitert die Starfverfolgung jedoch nahezu immer an deren nicht inländischem Aufenthalt - die deutschen Behörden sind nunmal nur in Deutschalnd zuständig! Dialersachen werden alle wegen Verstoßes gem. § 263a StGB (Computerbetrug) bearbeitet. Eine Anzeige nur so, nur um mal ein Zeichen zu setzen - nein! Die Beamten sollten lieber an den Fronten kämpfen, wo auch ein Täter zu ermitteln und greifbar ist.
Am ehesten schadet man den unlauteren Anbietern über: 1. eine Beschwerde bei der FST e.V., unter Vorlage von Sachverhalt, URL und Dialer 2. indem man den Geldfluss unterbricht - Widerspruch gegen die Rechnungen und es ggf. mit Hilfe eines Anwalts auf ein ordentliches Zivilverfahren ankommen lassen.
 
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