[slightly OT]Ordnungswidrigkeit

TSCoreNinja

Mitglied
Liebe Juristen unter uns,

mir stellt sich gerade eine rechtliche Frage. Nachdem Verstoesse gegen die TKV sowie die E-Commerce Richtlinie nur Ordnungswidrigkeiten sind, werden die ja scheinbar von der Verwaltungsbehoerde kontrolliert. Dies sagt auch die TKV
§43b schrieb:
Die Regulierungsbehoerde teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit begruenden, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehoerde mit.
Wer ist diese ominoese Verwaltungsbehoerde? Anschrift,Telefonnumer? Darf ich da mich auch beschweren? Muessen die handeln bei einer Beschwerde? Wenn sich eine Ordnungswidrigkeit rechnet, d.h. die Strafe ist kleiner als die meine Einnahmen, darf ich die Ordnungswidrigkeit fortgesetzt begehen? Als Opfer einer Ordnungswidrigkeit habe ich welchen Anspruch auf Schutz (zu gut Deutsch, versagt die Kontrollinstanz, kann ich die auf Schadenersatz verklagen)?

Ein durch die juristische Sprache reichlich verwirrter TSCoreNinja auf der Suche nach der zustaendigen Instanz fuer ordnungswidrige Dialer
 
Guckst du: § 35 OWiG:
Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde
(1) Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig, soweit nicht hierzu nach diesem Gesetz die Staatsanwaltschaft oder an ihrer Stelle für einzelne Verfolgungshandlungen der Richter berufen ist.

(2) Die Verwaltungsbehörde ist auch für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, soweit nicht hierzu nach diesem Gesetz das Gericht berufen ist.

In den folgenden Vorschriften steht auch, wer denn diese Behörde so ist.
 
Der Jurist schrieb:

[sarkasmus]
Ich da gucken,
Ich da staunen:
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Regulierungsbehörde.

Ich da nochmal gucken. Muss das jemand verstehen? Mit Verlaub, meine Herren Juristen, ohne Euch persönlich beleidigen zu wollen, aber als Berufsstand finde ich Eure Gattung zunehmend eigenartiger, und meine Signature immer zutreffender. Danke liebe Juli, Du bist ein Schatz, hast meinen geistigen Horizont erheblich erweitert. Gilt somit uebrigens indirekt auch fuer Toni. Vielleicht sollte ich Dir gar dankbar sein fuer die Einsichten, dass die BRD teilweise kein Rechtsstaat, sondern die Republik von Koenig Toni ist.

TKV §43b schrieb:
Die Regulierungsbehoerde teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit begruenden, der Staatsanwaltschaft oder der Regulierungsbehoerde mit.
Oder kurz fuer Perl Kundige
Code:
$TKV=~ s/die Verwaltungsbehoerde/die Regulierungsbehoerde/g

Wie hat man sich das praktisch vorzustellen?
Beamter schrieb:
Herr Kollege, was ich Ihnen uebrigens mitteilen wollte, ganz unten im Waeschekorb von Beschwerden liegt noch eine Ordnungswidrigkeit. Wir sollten in 10 Jahren, wenn wir dort angekommen sind, ueberlegen, ob wir dem lieben Toni die Nummer entziehen.

Und ein kurzer Scan durch die TKV zeigt auch an, dass die Grundlage fuer §22 OWiG fehlt, da Einziehung nicht in der TKV vorkommt.
1) Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit dürfen Gegenstände nur eingezogen werden, soweit das Gesetz es ausdrücklich zuläßt.

(2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
1. die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter gehören oder zustehen
oder
2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit
gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung von Handlungen
dienen werden, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind.

(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter nicht vorwerfbar gehandelt hat.
Lieber Toni, deine Server in Dortmund befinden sich also im rechtsfreien Raum, und sind somit voellig sicher. Wir leben gerne in Deinem Koenigsreich . Mach weiter so. Ich finde Dein Geschaeftsmodell prima. Es sei an dieser Stelle auch Wirtschaftsminister Clemens gratuliert, dass die Telekommunikationsbranche und das Geschaeft mit Mehrwertdiensten boomt. Als Nebeneffekt gibt es vermutlich auch ein paar arbeitslose Juristen weniger, da sich die armen Opfer von Ordnungswidrigkeiten nur per Anwalt gegen Telekom und Konsorten wehren koennen.
[/sarkasmus]

[Disclaimer]Entschuldigung bei allen, denen ich u.Umstaenden auf die Fuesse getreten bin, z.B. Juristen und Beamten bei der RegTP. Insbesondere letzte Gruppe beneide ich weiss Gott nicht um ihren Job. Allerdings wuenschte ich mir, dass die RegTP nicht nur ein Papiertiger waere. [/Disclaimer]
 

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Wer hat den König geklaut

Ach Ihr lieben Moderatoren, warum habt Ihr meinen König eingesackt? Macht dass doch nicht so heimlich... Stille Zensur? Wenigstens eine Mitteilung wäre nett gewesen.
 
Re: Wer hat den König geklaut

Anonymous schrieb:
Ach Ihr lieben Moderatoren, warum habt Ihr meinen König eingesackt? Macht dass doch nicht so heimlich... Stille Zensur? Wenigstens eine Mitteilung wäre nett gewesen.

Was für einen König? Hier findet keine Zensur statt, es sei denn es wird gegen die NUBs verstoßen.
Mitteilung per PN...

tf
 
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